hib-Meldung
183/2003
Stand: 05.09.2003
Finanzierung des Terrorismus besser bekämpfen
15/1507) vorgelegt. Damit wird nach
Einschätzung der Regierung eine Basis zur verstärkten
internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus
geschaffen. In dem Übereinkommen verpflichten sich die
Vertragsstaaten, das Sammeln und Bereitstellen von Geld für
terroristische Aktivitäten unter Strafe zu stellen sowie
Möglichkeiten zu schaffen, diese Gelder beschlagnahmen und
einziehen zu können. Wegen der in dem Abkommen geregelten
Rechtshilfeverfahren von Landesbehörden erinnert der Bundesrat
in seiner Stellungnahme daran, dass er diesem Gesetz zustimmen
muss. Die Bundesregierung erklärt in ihrer
Gegenäußerung, der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in
strafrechtlichen Angelegenheiten sei Sache des Bundes. Die
Zustimmung des Bundesrates sei somit nicht erforderlich.
Berlin: (hib/GER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu
dem internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_183/02