Verfassungsrechtliche Grundlage für Finanztransfer schaffen
Berlin: (hib/BOB) Einer verfassungsrechtlichen Grundlage bedarf nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion der Finanztransfer über die Länder auf die Kommunen, der mit der Einführung eines einheitlichen Systems der Erwerbsintegration von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern in kommunaler Trägerschaft verbunden ist. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (15/1527) vorgelegt. Durch die Einfügung eines Artikels 106b in das Grundgesetz werde eine "aufgabenspezifische Finanzierungsregelung" getroffen, die eine finanzielle Ausgleichspflicht des Bundes begründet. Eine gestufte Finanzierung über eine veränderte Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und einen modifizierten kommunalen Finanzausgleich kann nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion einen "sachgerechten Belastungsausgleich" nicht sicherstellen. Gleiches gelte für Finanzierungsregelung durch eine Änderung des Artikels 104a Absatz 3 des Grundgesetzes.