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200/2003
Stand: 25.09.2003
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FDP will die Bundesanstalt für Arbeit auflösen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in ihrer jetzigen Form aufzulösen. Ihre Aufgaben sollten neu zugeordnet werden, wobei die Arbeitslosenversicherung von einer Bundesversicherungagentur übernommen werden sollte, heißt es in einem Antrag (15/1576). Da Arbeitslosigkeit wegen unkalkulierbarer Risiken nur schwer auf dem privaten Versicherungsmarkt zu versichern sei, bleibe ein staatlicher Rahmen für die Arbeitslosenversicherung erforderlich. Die Liberalen empfehlen, eine Versicherungsagentur als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit anzusiedeln. Die Agentur müsse alle zwei Jahre einer externen Wirtschaftsprüfung nach privatwirtschaftlichen Regeln unterzogen werden. Die drittelparitätischen Selbstverwaltungsstrukturen der BA und in den Verwaltungsausschüssen auf lokaler Ebene, die zu Selbstbedienungsmentalität und Verschwendung geführt hätten, seien abzuschaffen.

Nach den Vorstellungen der FDP soll die Agentur mit den Arbeitnehmern Pflichtversicherungsverträge abschließen, die das Risiko der Arbeitslosigkeit für zwölf Monate absichern. Die FDP empfiehlt einen Grundtarif und Wahltarife bei der Versicherung. Im Grundtarif sollten das Bewerbertraining und ein Gutschein enthalten sein, der vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an eingelöst werden kann. Die Versicherten sollten sich mit diesem Gutschein an private Arbeitsvermittler wenden können, aber auch an die Arbeitsvermittlung in den Job-Centern der Kommunen, die ihrerseits im Wettbewerb um diese Gutscheine stünden. Der Wert der Vermittlungsgutscheine wäre nach dem FDP-Modell gestaffelt und fiele für Problemgruppen wie Geringqualifizierte höher aus. So könne es für Vermittler attraktiv werden, Arbeitslose auch aus diesen Gruppen zu vermitteln. Qualifizierung, Training und Mobilitätshilfen will die Fraktion über Wahltarife versicherbar machen. Weiterhin wird ein Wahlrecht für einen niedrigeren Tarif verbunden mit einer Karenzzeit vorgeschlagen. Dann entstünde der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mit der Entlassung, sondern zum Beispiel erst nach einer Karenzwoche.

Ferner will die FDP will die Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung aufheben. Für internationale Aufgaben und für Internetangebote zur überregionalen Arbeitsvermittlung solle eine Bundesarbeitsmarktagentur gegründet werden. Privatisieren will die Fraktion das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung und die Fachhochschule des Bundes (Fachbereich Arbeitsverwaltung) sowie die Führungsakademie und die Verwaltungsschulen der BA. Die Aufgaben der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung sollte auf die Arbeitsmarktagentur übertragen oder von privaten Anbietern wahrgenommen werden. Schließlich befürwortet die FDP, die langfristige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf die Kommunen zu übertragen. Der Bund sollte sich daran finanziell beteiligen. In den Kommunen seien flächendeckend Job-Center einzurichten, in denen die Zuständigkeit für das nach Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstehende neue Sozialgeld und die Vermittlung und Qualifizierung Arbeitsloser gebündelt werden. Die Job-Center sollten Anlaufstellen für alle Arbeitsuchenden sein und eine umfassende Betreuung übernehmen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz will die Fraktion abschaffen, die Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz streichen. Gestrichen werden sollen auch die zehn Landesarbeitsämter. Das Kindergeld sollte künftig von den Finanzämtern ausgezahlt werden, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_200/04
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