Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der UNO aufheben
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, was sie unternimmt, um den Wunsch des Deutschen Bundestages zu erfüllen und ihre Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aufzuheben. In einer Kleinen Anfrage (15/1606) erinnert die Fraktion daran, dass die Bundesrepublik bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der UNO im Jahr 1992 Vorbehaltserklärungen abgegeben hat. Die Vorbehalte beziehen sich den Angaben zufolge auf das Familiensorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten sowie auf Rechte von allein reisenden Kindern. Teilweise seien diese Vorbehalte durch Änderungen im Familienrecht gegenstandslos geworden. Die Regierung soll sagen, ob sie sich eine teilweise Rücknahme der Vorbehaltserklärung vorstellen kann, inwieweit die Kinderrechtskonvention in der juristischen Praxis eine Rolle spielt, wie häufig sie in Deutschland angewendet wurde und in welchen Fällen es einen Konflikt mit der Vorbehaltserklärung gab. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, weshalb die Rücknahme der Vorbehaltserklärung offensichtlich von der Zustimmung der Bundesländer abhängig gemacht wird, wie das deutsche Recht geändert werden müsste, um der Konvention zu entsprechen, und ob die Regierung durch eine Aufhebung der Vorbehalte einen Anstieg der Anzahl ausländischer Kinder in Deutschland erwartet. Welche Konfliktfälle es zwischen den Vorbehalten und der Konvention im Ausländerrecht gegeben hat, interessiert die Fraktion ebenso.