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234/2003
Stand: 29.10.2003
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Regierung soll Erleichterungen für mobilitätseingeschränkte Menschen prüfen

Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Für die Mobilität von körperlich gebrechlichen oder behinderten Personen ohne Pkw-Führerschein interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage (15/1816). Den Angaben der Liberalen zufolge erlaubte die Fahrerlaubnis-Verordnung zum "motorisierten Krankenfahrstuhl" dem genannten Personenkreis bis zum letzten Jahr, Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzen, maximal 300 Kilogramm Leergewicht und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führerscheinfrei zu benutzen. Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Jahr 2002 seien die fahrerlaubnisfreien Krankenfahrstühle jedoch wesentlich enger definiert worden. Danach gelten als Krankenfahrstühle nur noch Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, nur einem Sitzplatz und Elektromotor, heißt es in der Anfrage weiter. Als Alternative zu dieser sehr eingeschränkten Mobilität bleibe für gebrechliche oder behinderte Personen lediglich der vollwertige Pkw mit Führerscheinklasse B. Vor diesem Hintergrund will die FDP von der Bundesregierung wissen, ob nach ihrer Ansicht die gegenwärtige Rechtslage für gebrechliche Menschen eine geeignete und zumutbare Individualmobilität gewährleistet. Zudem soll die Regierung sagen, welche Individualverkehrsmittel sie für Menschen geeignet hält, die der Führerschein der Klasse B überfordert. Außerdem interessiert die Abgeordneten, ob die Regierung die Auffassung teilt, dass die EU-Führerscheinrichtlinie eine Führerscheinklasse für drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge unterhalb der Führerscheinklasse B zulässt und ob die Regierung plant, einen solchen Führerschein unterhalb der Klasse B einzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_234/07
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