Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents nicht aufschnüren
Berlin: (hib/BES) Der Konvententwurf einer europäischen Verfassung soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen nicht wieder aufgeschnürt werden. In einem Antrag (15/1878) appellieren die Abgeordneten an die Staats- und Regierungschefs, sich in den Beratungen der laufenden Regierungskonferenz auf die gesamteuropäische Verantwortung zu besinnen und die vom Konvent erarbeiteten Integrationsfortschritte nicht zu gefährden. Sonst drohe ein Rückfall in die alte Logik der Durchsetzung von nationalen Partikularinteressen. Dass diese Gefahr besteht, sehen die Antragsteller in der Vielzahl der bereits eingebrachten Änderungswünsche bestätigt. Gleichzeitig unterstützen die Parlamentarier in ihrem Antrag die Haltung der Bundesregierung, dass derjenige, der vom Entwurf des Konvents abweichen will, auch die Verantwortung für das Erzielen eines neuen Konsenses trägt. Die Bundesregierung solle demnach weiterhin dabei bleiben, selbst keine Nachforderungen in die Debatte einzubringen, solange der Verfassungsentwurf in seiner Substanz nicht verändert werde, so die Fraktionen weiter. Falls der Konventsvorschlag insgesamt in Frage gestellt werden sollte, müsste allerdings auch die Bundesregierung handeln und ihre im Rahmen des Konvents nicht erfüllten Punkte einfordern, heißt es.