Einsatz von Informationstechnologie im Zollbereich EU-Regelungen anpassen
Berlin: (hib/BES) Der Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich soll an entsprechende EU-Regelungen angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/1970) vorgelegt. Damit will sie die EU-Regelungen für die Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke im Zusammenhang mit dem Austausch personenbezogener Daten in das innerstaatliche Recht umsetzen. Auch die EU-Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten soll damit in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf regelt unter anderem Schadensersatzansprüche, die durch die Benutzung des europäischen Zollinformationssystems, die Eingabe unrichtiger Daten oder die widerrechtliche Eingabe entstanden sind.
In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat vor, den Paragraphen des Gesetzentwurfs zu präzisieren, der sich mit Befugnissen des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter befasst.