Über wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte bedrohte Politiker berichten
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wird aufgefordert, regelmäßig dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Bundestages über Politikerinnen und Politiker zu berichten, die wegen ihre Einsatzes für die Menschenrechte bedroht sind oder an der Ausübung ihres Mandates gehindert werden. Dies ist eine der Forderungen in einem Antrag (15/2078) von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den diese gemeinsam im Parlament eingebracht haben. Menschenrechtsverteidiger seien unter Nutzung der entsprechenden Vorschriften des geltenden Ausländerrechts zu ihrem Schutz kurzfristig zeitweilig in Deutschland aufzunehmen. Zwei weitere Forderungen lauten, gemeinsam mit den EU-Partnern zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu ergreifen und über die deutschen Auslandsvertretungen alles zu tun, was für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern nötig ist.
Projekte der deutschen politischen Stiftungen und vor Ort ansässiger Nichtregierungsorganisationen und kirchlicher Einrichtungen sind nach Ansicht der Fraktionen zu unterstützen, mit denen zivilgesellschaftliche Strukturen zum Schutz der Menschenrechte aufgebaut und gefördert werden. Im Kampf gegen die Straflosigkeit sei der Aufbau unabhängiger Justizsysteme zu fordern und die unabhängige Untersuchung begangener Menschenrechtverletzungen zu verlangen und aktiv zu unterstützen.
Die Fraktionen begründen ihren Antrag damit, dass Menschen, die sich in Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden, für deren Verwirklichung und Einhaltung einsetzen, oft ein hohes Risiko eingehen. Ohne ihren Mut und ihre Ausdauer wäre es schlecht bestellt um die Menschenrechte in der Welt. Diejenigen, die die Rechte anderer verteidigen, würden oft genug selbst Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Deutschland verfüge über zahlreiche Möglichkeiten, einen aktiven Beitrag zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu leisten. Der Bundestag möge alle Bemühungen begrüßen, heißt es, weltweit demokratische und rechtsstaatliche Strukturen sowie ein unabhängiges Justizwesen zu fördern. In vielen Ländern zählten Politiker und Politikerinnen zu den gefährdeten Menschenrechtsverteidigern. Mit der Aktion "Parlamentarier schützen Parlamentarier" entspreche der Bundestag seiner Verpflichtung, gemäß der Satzung der Interparlamentarischen Union einen Beitrag zur Förderung der Menschenrechte zu leisten.