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004/2004
Stand: 12.01.2004
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"Die ambulante Versorgung in den neuen Ländern ist weitgehend gesichert"

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/ADO) Die flächendeckende ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern ist weitgehend gesichert, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2291) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2215). Dies gelte für die fachärztliche sowie die hausärztliche Versorgung, die im überwiegenden Teil sichergestellt sei. Derzeit liege der Versorgungsgrad in den neuen Ländern in der hausärztlichen Versorgung in keinem Planungsbereich unter 75 Prozent des bedarfsgerechten Versorgungsgrades. Angesichts der ungünstigen Altersstruktur sei aber mit einem verstärkten Ausscheiden von Hausärzten zu rechnen, so dass es zu lokalen Engpässen kommen könne.

Das GKV-Modernisierungsgesetz sehe zum Schließen solcher Versorgungslücken eine Reihe von Maßnahmen vor, so die Bundesregierung. Dazu zählen die Erhöhung der Gesamtvergütung in den neuen Bundesländern um 3,8 Prozent in den Jahren 2004 bis 2006, die Möglichkeit, den Vertragsärzten "Sicherstellungsprämien" in Form von Zuschlägen zum Honorar zu zahlen, die Öffnung von Krankenhäusern für unterversorgte Regionen sowie die Möglichkeit der Errichtung medizinischer Versorgungszentren, die mit angestellten Ärzten an der ambulanten Versorgung teilnehmen können. Darüber hinaus werde sich eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder mit der Versorgungssituation beschäftigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_004/03
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