Bundesregierung kündigt Bilanzrechtsreformgesetz an
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will demnächst ein Bilanzrechtsreformgesetz in den Bundestag einbringen. Darin will sie Unternehmenswahlrechte zur Anwendung der Internationalen Standards für die Rechnungslegung (International Accounting Standards, [IAS]) auch für die Konzernabschlüsse der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen und die Einzeljahresabschlüsse aller Unternehmen vorschlagen. Dies geht aus ihrer Antwort (15/2526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2430) zur so genannten Lifo-Bewertung hervor. Die Lifo-Methode (last in, first out) ist den Angaben zufolge ein handelsrechtliches Verfahren zur einfacheren Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens. Sie unterstellt, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Dies führe dazu, so die Regierung, dass die zuerst angeschafften Gegenstände so lange dem Bestand zugerechnet werden, wie das Unternehmen tätig ist oder bis der Bestand dieser Gegenstände aufgelöst wird und sie mit einem konstanten Wert, nämlich den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, angesetzt werden.
Das Lifo-Verfahren kann nach Einschätzung der Regierung zu einer einfachen Bewertung des Vorratsvermögens, wegen seiner Orientierung an historischen Zugangswerten aber auch zu einem höheren Dokumentations- und Rechenaufwand als andere Verfahren führen. Bei stetig steigenden Marktpreisen führe die Methode zur Bildung stiller Reserven. Eine handelsrechtliche Abschaffung des Lifo-Verfahrens hätte nach Meinung der Regierung keine direkten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen. Die Liberalen hatten sich in der Anfrage erkundigt, welche Argumente das International Accounting Standards Board (IASB) bewogen haben, sich für die Abschaffung der Lifo-Methode auszusprechen. Das IASB ist laut Regierung ein unabhängiges internationales Gremium mit 14 Mitgliedern, die als Experten aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Industrie, Banken, Finanzanalyse und der Wissenschaft bestimmt werden. Es habe in einem geänderten Standard, der ab 2005 gelten soll, festgelegt, die Lifo-Methode grundsätzlich nicht mehr als Bewertungsmethode für Vorratsvermögen zuzulassen. Hauptgrund dafür sei, Wahlrechte der Unternehmen im Hinblick auf die Bewertung des Vorratsvermögens einzuschränken oder abzuschaffen, um die Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse zu erhöhen. Nur wenn alle Unternehmen nach einheitlichen Methoden bewerteten, seien die Bilanzen tatsächlich vergleichbar.
Gegen eine weitere Zulassung habe auch gesprochen, dass Lifo selten der tatsächlichen Verbrauchsfolge entspreche und nur aus steuerlichen Gründen angewendet werde. Je nach Preisentwicklung würden die Margen zwischen Wareneinsatz und Umsatz verfälscht und Vorräte mit Werten ausgewiesen, die nicht den Preisen zum Stichtag entsprechen. Die Regierung hält die Argumente für eine Abschaffung der Lifo-Methode für nachvollziehbar. In ihrem Gesetzentwurf will sie die Entscheidung den Unternehmen überlassen, ob sie zu Zwecken der Offenlegung auch einen Abschluss nach den IAS aufstellen und dafür auf die Anwendung der Lifo-Methode verzichten. Auswirkungen auf Gewinnausschüttung und Besteuerung würden sich dabei nicht ergeben. Besonders betroffen wären Unternehmen mit einem hohen Vorratsvermögen gleichartiger Gegenstände, die erheblichen Preisschwankungen unterliegen können. Dies seien in etwa Unternehmen der Ölbranche sowie der Metall- und Edelmetallindustrie.