Im Bundeshaus notiert: Abschaffung des Todesstrafe
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat am 3. Mai 2002 einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zugestimmt. Sie unterzeichnete ein Protokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung des Todesstrafe. Die Ausnahme, dass ein Staat die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden, gilt damit als aufgehoben. Für die Ratifikation durch den Bundestag hat die Regierung einen Gesetzentwurf (15/2549) vorgelegt.