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064/2004
Stand: 10.03.2004
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Rentenversicherung bekommt Niveausicherungsklausel in Höhe von 46 Prozent

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/RAB) Das Nettorentenniveau vor Steuern soll im Jahre 2030 nicht unter 46 Prozent sinken. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde am Mittwochvormittag im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung in das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz der Koalition (15/2149) aufgenommen. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Entwurf von SPD und Bündnisgrünen ab. Dem Änderungsantrag zu Folge soll die Regierung alle vier Jahre über die Entwicklung des Rentenniveaus berichten und bei einem Absinken unter 46 Prozent geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Mit dem Gesetzentwurf erhält die Rentenversicherung außerdem einen Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Außerdem wird die Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Nach Angaben der SPD kann die Rentenniveausicherungsklausel bei schlechter Entwicklung dazu führen, dass das Renteneintrittsalter oder die Steuerzuschüsse zur Versicherung angehoben werden. Die Parlamentarier sind davon überzeugt, dass mit einem solchen Schritt ein Stück Vertrauen in die Altersversorgung zurückgewonnen werden kann. Gleichzeitig sei es ein Signal, dass die heutigen Beiträge nicht ohne Gegenwert sind. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor und dem sich daraus ergebenden Rentenniveau werde im gleichen Atemzug deutlich gemacht, dass eine private Vorsorge unumgänglich sei. Für die CDU/CSU war das "Hick Hack" der vergangenen Tage über die Rentenniveausicherungsklausel eine Zumutung für die Rentner. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass das Rentenniveau trotz der Klausel unter 46 Prozent sinken wird. Anderenfalls sei der anvisierte Beitragssatz in Höhe von 22 Prozent für das Jahr 2030 nicht einzuhalten. Die Fraktion wunderte sich, dass hier offenbar ein Gesetzentwurf beschlossen wird, "dessen Wirkung man eigentlich gar nicht wolle." Die Union befürchtet im Zuge der Reform einen Vertrauensverlust für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Bündnisgrünen gehen davon aus, dass mit dem

Nachhaltigkeitsgesetz und dem Änderungsantrag "Warnlampen" eingebaut werden, die der Bevölkerung das zukünftige Rentenniveau deutlich machen. Die Fraktion rief die Opposition dazu auf, ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und finanzierbare Gegenvorschläge zu machen. Beispielsweise sei völlig unklar, wie die Union den vorgeschlagenen Kinderbonus in der Rentenversicherung gegenfinanzieren will. Als Alternativen blieben nur höhere Beiträge oder höhere Steuern, so die Abgeordneten. Für die FDP ist der Gesetzentwurf kein Beitrag zur Schärfung des Problembewusstseins der Bevölkerung. Er gehe nicht weit genug und schaffe keinen Beitrag zur Nachhaltigkeit, da die Beiträge weiter steigen würden. Selbst Bundesministerin Ulla Schmidt (SPD) habe gesagt, dass mit einem Beitragssatz von 22 Prozent das Niveau von 46 Prozent nicht zu halten sei. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass bereits ein Beitragssatz in dieser Höhe erhebliche negative Wirkungen auf den Arbeitsmarkt habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_064/01
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