Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern weiterhin beobachten
Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag muss entschieden dafür eintreten, dass im Reformprozess der Menschenrechtskommission (MRK) die Befassung mit der Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern "uneingeschränkt beibehalten bleibt". Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (15/2755) zur 60. Tagung der MRK der Vereinten Nationen in Genf. Die Bundesregierung müsse alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit Länder-Resolutionen nicht zu konfrontativen Blockbildungen und entsprechendem Abstimmungsverhalten führen. In diesem Jahr seien es vor allem die Situation in Tschetschenien (Russische Föderation), in der Volksrepublik China, in Guatemala, in Simbabwe, in Israel und in den besetzten Gebieten und im Iran, die zur Besorgnis Anlass gäben. Im Rahmen der MRK solle deswegen darauf gedrungen werden, dass Russland Gewalt und Straflosigkeit in Tschetschenien beendet. Ferner sollen Maßnahmen gegen die systematische Diskriminierung von Tschetschenen in anderen Landesteilen ergriffen werden. Die Regierung müsse darauf achten, die Menschenrechtsverletzungen in China bei der MRK weiterhin deutlich zu verurteilen und zugleich Fortschritte in den Gesprächen zur Tibetfrage anzumahnen.
Die Bundesregierung müsse zugleich darauf dringen, dass in Guatemala der Friedens- und Aussöhnungsprozess fortgesetzt wird und die Rechte der indigenen Bevölkerung gestärkt werden. Sie solle sich gemeinsam mit den Partnern der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, dass die massiven Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe deutlich verurteilt und alle humanitären Maßnahmen, die der Not leidenden Bevölkerung zugute kommen, unterstützt werden. Auf Israel solle sie gemeinsam mit den EU-Partnern einwirken, seine menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtung auch in den besetzen Gebieten einzuhalten und bei allen militärischen Aktionen die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Ebenso müsse sie auf die Palästinensische Behörde Einfluss nehmen, damit sie auf ihrem Gebiet die Menschenrechte einhält. Sie müsse alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um Gewaltaktionen gegen die israelischen Bevölkerung zu verhindern und die Verantwortlichen zu bestrafen.
Außerdem solle die Bundesregierung auch bei der diesjährigen MRK "unmissverständlich" klarstellen, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht von Verpflichtungen zwischen den Staaten entbindet und nicht als Rechtfertigung für die Relativierung menschenrechtlicher Standards dienen darf. Die Regierung müsse darauf dringen, dass die Empfehlungen der im Vorjahr verabschiedeten Resolution zum Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung systematisch umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Partnern in der EU müsse der eingeleitete Reformprozess im Sinne einer Stärkung der MRK-Mechanismen vorangetrieben werden. Es sei dafür zu werben, dass der völkerrechtlich verankerte Schutz von Frauen in die praktische Politik und in die nationalen Gesetzgebungen übertragen wird. Die Regierung solle ferner aktiv die Maßnahmen unterstützen, die der Sonderberichterstatter, Juan Miguel Petit, über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie in seinem Bericht empfiehlt. Gegenüber den Bundesländern sei energisch darauf zu dringen, dass die einschränkende Erklärung zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückgenommen werden kann, wie dies bereits mehrfach von Bundestag gefordert worden sei.