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090/2004
Stand: 01.04.2004
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Union: Regierung soll EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (15/2822) auf, verlässliche Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Einsatz der grünen Gentechnik in der deutschen Landwirtschaft zu schaffen. Die Europäische Union habe durch die Aufhebung des de facto Moratoriums für die grüne Gentechnik zum April 2004 und durch die Verabschiedung der Freisetzungsrichtlinie und anderer Rechtsverordnungen neue Rahmenbedingungen für den Einsatz der grünen Gentechnik in Europa geschaffen. Damit Deutschland wettbewerbsfähig bleibe, müssten auch in Deutschland die Voraussetzungen für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft geschaffen und für Wissenschaft und Praxis ausreichend Freiräume für Forschung und Anbauprogramme gewährleistet werden.

Die Union verlangt von der Regierung, die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung, die nach Fraktionsangaben seit Oktober 2002 "überfällig" ist, müssten Landwirten und Verbrauchern eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung der grünen Gentechnik eingeräumt werden. Derjenige Landwirt, der sich für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen entscheide, solle nur dann im Falle von Auskreuzungen auf eine Nachbarfläche haften, wenn er die Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht eingehalten habe. Sofern ein Nachbar wirtschaftliche Einbußen beim Verkauf seiner Produkte durch Auskreuzungen erleide, soll dies nach Ansicht der CDU/CSU nur dann einen Anspruch auf Ausgleich begründen, wenn der EU-Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten ist. Darüber hinaus dürfe eine Gesamtschuldregelung unter Verzicht auf das Kausalitätserfordernis nicht eingeführt werden, da dies mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden wäre und so zur Verhinderung der Gentechnik in der Landwirtschaft führen könne. Zudem seien das Bundesstandortregister und die diesbezüglichen Einsichtsrechte so auszugestalten, dass Übergriffe von Gentechnikgegnern auf Landwirte und deren Felder nicht möglich sind. Schließlich fordert die Fraktion die Regierung auch auf, "umgehend" unter Nutzung der vom Bundessortenamt gegenwärtig zugelassenen sieben Sorten von gentechnisch verändertem Mais (BT-Mais) großflächige Erprobungsanbauten in Deutschland zu starten und entsprechende Initiativen der Bundesländer zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_090/02
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