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120/2004
Stand: 05.05.2004
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FDP-Initiative gegen US-Passagierdatensammlung abgewiesen

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU gegen das Votum der FDP hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag eine Initiative der Liberalen gegen das EU-Abkommen mit den USA über Datensammlungen und Datenschutzrechten einreisender Flugpassagiere abgewiesen. Die FDP hatte in ihrem Antrag (15/2761) die Gefahr allgemeiner Überwachung und Kontrolle durch ein Drittland geltend gemacht und die Bundesregierung aufgefordert, sich den Entschließungen des Europäischen Parlaments und einer Stellungnahme des EU-Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten sowie den Vorbehalten der Artikel-29-Datenschutzgruppe anzuschließen. Die Antragsteller erklärten im Ausschuss, "was zur Zeit passiert, ist für uns nicht akzeptabel". Ergänzend zur Kritik im Antrag sei festzustellen, dass es in den USA keine unabhängige Kontrollinstanz über die Verwendung der Daten gebe. Auch hätten sich die USA hinsichtlich der Datenverwendung und -speicherung zwar zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet, aber Raum für Änderungen offen gehalten. Bezeichnend sei in diesem Zusammenhang, dass man im deutschen Innenausschuss zwar von der Existenz einer Datenschutzbeauftragten im amerikanischen Heimatschutzministerium wisse, bei Angehörigen des US-Ministeriums darüber aber offenbar keine Kenntnis bestehe.

Die SPD sagte, in Folge der nach der FDP-Vorlage erfolgten Verhandlungen sei inzwischen einiges geschehen. So sei vereinbart, das Push-System zu CAPPS II einzuführen, sobald dies technisch möglich sei. Damit sollen die Passagierdaten nach einer Testphase künftig von den USA nicht mehr im "Einzugsverfahren" (Pull) von den Luftverkehrsgesellschaften abgerufen werden, sondern von diesen aktiv (Push) an die USA zur Verfügung gestellt werden. Auch bei der Regelung der Speicherfristen sei einiges erreicht worden, so die SPD. Die Fraktion lehne deshalb die Initiative der Liberalen ab, weil deren Forderungen teilweise erfüllt seien. Andere seien dagegen gar nicht zu regeln, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen im Hinblick auf die Verwendung von Daten in den USA und in Europa gebe. Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass alle Forderungen der USA zu erfüllen seien, denn - "wenn wir das nicht machen, wird nichts erreicht, nur die Schlangen von Einreisenden werden immer länger". Im übrigen habe die EU-Kommission schon erhebliche Fortschritte ausgehandelt.

Für Bündnis 90/Die Grünen bleibt "die Kontroverse deutlich". So stimme man zwar mit dem Koalitionspartner gegen eine Annahme des Antrages, inhaltlich aber entspreche die Position der FDP auch der eigenen Haltung, so eine Grünen-Sprecherin. Schwächen sehe man bei einer "überhaupt nicht bindenden Verpflichtungserklärung der USA". Dies werde deutlich durch über 1000 Fälle, in denen eine falsche Speicherung persönlicher Daten zu erheblichen Schwierigkeiten für die Betroffenen geführt hätten. Außerdem gelte der geringere US-Datenschutz allein für US-Bürger und nicht für EU-Angehörige. Und schließlich verstoße die jetzige Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Der Weg des Europäischen Parlaments zum EU-Gerichtshof werde deshalb sehr begrüßt, auch wenn ein Urteil im Zweifel ohne direkte Auswirkungen auf die national getroffene Regelung bleibe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_120/01
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