Neues Melderecht regelt Übergangszeit für Datenübermittlung auf Papier
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (15/3305) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Regelung erreichen, wonach das Rückmeldeverfahren grundsätzlich nur noch in elektronischer Form durch Datenübertragung erfolgt und eine Übergangszeit für die Übermittlung in papiergebundener Form oder auch automatisiert verarbeitbaren Datenträgern festgelegt wird. Nachdem nun von allen Bundesländern eine Befristung für die Nutzung der papiergebundenen Form der Datenübermittlung gefordert wird, bestehe ohne eine gesetzlich festzulegende Ausschlussfrist die Gefahr, dass sich die mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes von 2002 eingeleitete Modernisierung des Meldewesens sonst verzögert, heißt es in der Erläuterung. Zum Vollzugsaufwand wird dargelegt, entstehende Kosten im Zuge der technologischen Aufrüstung der Meldebehörden für Bund, Länder und Gemeinden seien allein der Novelle von 2002 zuzurechnen. Sie würden durch das vorgelegte Gesetzesvorhaben nicht beeinflusst. Durch die in Aussicht genommene Beschleunigung könnten erwartete Einsparpotenziale aber nun eventuell früher eintreten. Kosten für die Wirtschaft oder Auswirkungen auf das Preisniveau seien dabei aber nicht zu erwarten, heißt es weiter.