Neun Sachverständige sollen sich zum Register-Führungsgesetz äußern
Berlin: (hib/BOB) Eine Anhörung des Rechtsausschusses findet am Montag, dem 28. Juni, statt. Thema ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1890), der den Ländern die Möglichkeit einräumen will, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und der Vereinsregister von den Amtsgerichten auf andere Stellen zu übertragen (Register-Führungsgesetz). Eingeladen sind neun Sachverständige, darunter der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, der Präsident der Bundesnotarkammer, die Präsidenten der Amtsgerichte Stuttgart und Dortmund, der Hauptsgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hannover und ein Abteilungsleiter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Die Anhörung beginnt um 14.30 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.