hib-Meldung
188/2004
Stand: 20.07.2004
Im Bundestag notiert: Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat hat am 9. Juli beschlossen, gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen der Bundesregierung keine Einwände zu erheben. Die geht aus einer Unterrichtung (15/3592) hervor.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_188/06