Zahlreiche Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrecht vereinheitlichen
Berlin: (hib/BOB) Zahlreiche Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrechts sollen vereinheitlicht und auf das neue System, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vollzogen wurde, umgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3653) vor. Dazu könne eine größere Zahl spezieller Verjährungsvorschriften aufgehoben werden, so dass dadurch die verjährungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unmittelbar gelten. Soweit ein begründeter Anlass nachgewiesen sei, seien weiterhin Abweichungen von neuem Verjährungsrecht des BGB in speziellen Verjährungsvorschriften vorgesehen. Insgesamt aber werde durch die vorgeschlagen Änderungen das bislang zersplitterte Verjährungsrecht übersichtlicher und einheitlicher gestaltet. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass der Bereich des öffentlichen Rechts vom Gesetzentwurf nicht umfasst werde. Sie weist ferner auf die Bitte des Bundesrates, weitere Sonderregelungen zu den Verjährungen im Kapitalmarktrecht aufzuheben, hin, dass sie bereits zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz zugesagt habe, der Bitte des Länderkammer in einem weiteren gesonderten Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr nachzukommen.