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236/2004
Stand: 30.09.2004
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Verschiebung von Erhöhungen bei den obersten Gehältern als politisches Signal

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von Einkommensanpassungen 2003/2004 (15/3783) sollen nach dem Willen der Regierung ein Signal gesetzt und die allgemeinen Erhöhungen für Grundgehälter der obersten staatlichen Leitungsebene des Bundes auf den 1. Januar 2005 hinausgeschoben werden. Mit der Verschiebung von Erhöhungen der Bezüge des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Bundesminister, beamteter und Parlamentarischer Staatssekretäre, des Präsidenten des Bundesrechnungshofs und weiterer Amtsträger soll ein weiterer Konsolidierungsbeitrag geleistet werden. Der Ausschluss dieser Gehälter von den allgemeinen Gehaltserhöhungen 2003/2004 des öffentlichen Dienstes umfasst laut Entwurf auch die Bezüge amtierender und ehemaliger Amtsinhaber. Für Versorgungsempfänger dieser Gruppe soll damit "die gesetzlich bestimmte schrittweise Absenkung des Versorgungsniveaus auch ohne lineare Erhöhungen zum 1. Januar 2005 in einem Schritt wirksam werden", heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfs.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_236/02
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