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250/2004
Stand: 20.10.2004
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Regierung bescheinigt der Türkei "erhebliche Annäherung" an EU-Standards

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/BOB) Die Türkei hat eine "erhebliche Annäherung" an die Menschenrechtsstandards der Europäischen Union vollzogen. Dieser Prozess halte unverändert mit einer "hohen Dynamik" an, bekräftigte eine Vertreterin der Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss. Die Menschenrechte in der Türkei seien "erheblich verbessert" worden. Dies hätten auch türkische Menschenrechtsgruppen anerkannt. Im April 2005 würde ein neues Strafgesetzbuch in Kraft treten. Das Strafrecht werde dann modernisiert; für Bürger und für Justiz werde es dann von hoher Transparenz sein. Das Strafprozessrecht und die Strafvollzugsordnung sollen noch folgen, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten zu gewährleisten. Es gebe Anstrengungen der Regierung in Ankara, auf allen Ebenen Reformen voranzutreiben. So gebe es eine Politik von "Null Toleranz" gegenüber jeglicher Art von Folter. Auch die Rechte von Frauen seien im neuen Strafgesetzbuch gewährleistet. Die Bundesregierung spreche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Rechts "offen und ausführlich" an. Sie sei aber zuversichtlich, dass der Wandel anhalte.

Die SPD wies darauf hin, die eingeleitete Politik von "Null Toleranz" gegenüber der Folter möge zwar für die Städte Ankara und Istanbul und die jeweilige Umgebung gelten. In Diyarbakir hätte dagegen dem Vernehmen nach die Folter wieder zugenommen. Es bringe nichts, wenn das türkische Parlament ein Gesetz als eine "leere Hülse" verabschiede und die Realität unter Umständen anders aussehe. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, er sei - im negativen Sinne - "überrascht" über den Duktus und die Schlussfolgerungen des Berichts der Bundesregierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_250/01
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