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254/2004
Stand: 22.10.2004
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Deutsche machen Gebrauch von neuer Mehrstaatigkeitsregelung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/THB) Seitdem das neue Staatsangehörigkeitsrecht am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, haben zahlreiche Deutsche, die in einem EU-Land leben, von der Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (15/3912) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3777) mit. Nach Regierungsangaben haben in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2004 insgesamt 610 im EU-Ausland lebende Deutsche im Zusammenhang mit einem dortigen Einbürgerungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt in Köln die Genehmigung beantragt, ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten zu dürfen. Grundsätzlich verliert ein Deutscher nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht seine hiesige Staatsbürgerschaft, sobald er eine andere annimmt. EU-Bürger können aber, wenn sie Deutsche werden wollen, ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, wenn ihr Land umgekehrt Deutschen bei der Einbürgerung zugesteht, ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu müssen. Nach diesem "Gegenseitigkeitsprinzip" hat das Bundesverwaltungsamt insgesamt 545 der 610 Antragsteller genehmigt, ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung in einem anderen EU-Land beibehalten zu dürfen. Die Regierung weist darauf hin, dass sie nur über die Antragszahlen des Bundesverwaltungsamtes Auskunft geben könne, da ihr keine Daten der Länderbehörden vorlägen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_254/07
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