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255/2004
Stand: 25.10.2004
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Alterssicherung Selbstständiger von der Zwangsvollstreckung ausnehmen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP will die private Altersvorsorge von Selbstständigen im Falle einer Insolvenz besser schützen. Dazu hat sie einen Antrag (15/3978) vorgelegt. Das aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Alterssicherung eingezahlte Kapital und die daraus resultierenden Rentenzahlungen sollten von der Zwangsvollstreckung ausgenommen werden, wenn die Rente erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt und die gesetzliche Pfändungsfreigrenze nicht überschritten wird. Die Liberalen rufen die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Darin sollten auch die Hinterbliebenen ausreichend abgesichert werden, indem die Ansprüche aus der Versicherung im Todesfall auf die unterhaltsberechtigten Angehörigen übertragen werden. Zur Begründung heißt es, derzeit sei die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge der Selbstständigen in der Insolvenz nicht geschützt, sondern unterliege in vollem Umfang der Zwangsvollstreckung. Dagegen seien Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, geschützt, weil ihre Einsprüche gegen die gesetzliche Rentenkasse nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. Die Höhe der Freigrenze für das angesammelte Kapital sollte nach Meinung der FDP so bemessen sein, dass davon vom 65. Lebensjahr an Rentenzahlungen in Höhe der Pfändungsfreigrenze von derzeit bis zu 930 Euro monatlich möglich werden. Damit entspräche der Schutz der privaten Altersvorsorge Selbstständiger dem Pfändungsschutz des Einkommens von Arbeitsnehmern aus der gesetzlichen Rente.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_255/05
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