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274/2004
Stand: 11.11.2004
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Neuverschuldung des Bundes steigt in diesem Jahr auf 43,5 Milliarden Euro

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend dem Entwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2004 (15/4020) in geänderter Fassung zugestimmt. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Opposition von CDU/CSU und FDP votierte dagegen. Danach wird die Nettoneuverschuldung des Bundes in diesem Jahr auf 43,5 Milliarden Euro steigen. Bisher waren im Haushalt dafür 29,3 Milliarden Euro vorgesehen. Bei den Beratungen wurden auf Antrag der Koalition im Wesentlichen die Einnahmen an die aktuelle Steuerschätzung angepasst. Danach rechnet die Koalition unter anderem mit weniger Einnahmen bei der Tabak- und der Mineralölsteuer. Beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit werden keine Einnahmen mehr erwartet. Bisher ging die Regierung davon aus, dass in diesem Jahr daraus 2,13 Milliarden Euro fließen würden.

Mit dieser im Nachtragsetat veranschlagten Nettokreditaufnahme werden die im Etat 2004 veranschlagten Investitionen von 24,6 Milliarden Euro um 19,1 Milliarden Euro überschritten, heißt es im Regierungsentwurf. Dies ist nach Artikel 115 Grundgesetz nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erlaubt. Diese Ausnahmesituation sieht die Regierung für dieses Jahr gegeben. Diese Position wurde von den Sprechern der Koalition unterstützt. Dabei wies die SPD darauf hin, dass die Steuereinnahmen niedriger seien und gleichzeitig die Ausgaben für den Arbeitsmarkt um rund 10 Milliarden Euro höher sein würden als eingeplant. "Wir sind auch nicht zufrieden, es gibt aber keine andere Lösungsmöglichkeit", sagte der SPD-Sprecher. Alle Alternativen hätten Nachfrageausfälle zur Folge. So würde bei Einsparungen von 19 Milliarden Euro die Inlandsnachfrage um ein Prozent sinken und Steuererhöhungen würden die anspringende Konjunktur "abwürgen".

Demgegenüber hielten die Oppositionsfraktionen den Gesamthaushalt 2004 für verfassungswidrig und kündigten an, vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Es sei nicht nachgewiesen, worin die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts liege, sagte der Sprecher der Union. Außerdem habe der Haushalt keine gestalterische Wirkung für die Zukunft. Schon bei der Verabschiedung des Ursprungshaushaltes habe die Union darauf hingewiesen, dass die Daten nicht stimmen würden. Von Anfang an sei gegen Haushaltswahrheit und - klarheit verstoßen worden. Er verwies auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Nachtragsentwurf. Aus Sicht der Länderkammer ist der Etat "ein Dokument des Scheiterns der Finanzpolitik der Bundesregierung auf ganzer Linie". Der Sprecher der FDP betonte, dass dies der dritte Haushalt hintereinander sei, bei dem die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts von der Regierung festgestellt werde. Dies sei ein Beweis für die "unsolide Politik" der Bundesregierung. Damit werde fortlaufend Vertrauen zerstört. Die FDP-Fraktion habe schon bei der Verabschiedung des Haushaltes in einem Entschließungsantrag auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen und den Haushalt 2004 für nicht beschlussfähig erklärt. Auch diesmal hatte die Opposition keinen Erfolg mit einem gemeinsamen Antrag, in dem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf für ungeeignet erklären sollte, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Gegen diesen Antrag stimmte die Koalition.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_274/01
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