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278/2004
Stand: 15.11.2004
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Betriebe von bürokratischen Hemmnissen befreien

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und bessere Rahmenbedingungen für Arbeit zu schaffen, ist das Anliegen eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (15/4156). Beispielsweise sollten betriebliche Doppel- und Mehrfachprüfungen in Unternehmen abgeschafft werden. Die Prüfung arbeitschutzrechtlicher Voraussetzungen sowohl durch Berufsgenossenschaften als auch Gewerbeaufsichtsämter belaste Betriebe, Bürger und Einrichtungen zeitlich und finanziell, so die Fraktion. Der Gesetzgeber müsse entweder die Prüfzuständigkeiten in den einschlägigen Gesetzen auf eine amtliche Stelle übertragen oder aber die jeweils zuständigen Stellen verpflichten, ihre Prüfungen mit den anderen Stellen zu koordinieren. Weder Betriebe noch Kunden könnten nachvollziehen, warum etwa Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter die gleichen Regelungstatbestände zum Teil kostenpflichtig in den Unternehmen prüfen.

Was Statistikpflichten angeht, empfiehlt die Fraktion, sich an die Regel zu halten: "Wer eine Statistik bestellt, muss sie auch bezahlen". Alle weiteren Statistikanforderungen sollten daher zu Lasten des fachlich federführenden Ministeriums gehen, das die Kosten bei der Haushaltsaufstellung decken müsse. Die statistischen Ämter und damit die Unternehmen müssten dringend entlastet werden, so die Abgeordneten. Ferner dürfe die von der Koalition beschlossene Ausbildungsplatzabgabe nicht angewendet werden, da sie ein "unverantwortliches Bürokratiemonster" sei. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das zum Jahresende ausläuft, sollte nach Meinung der Abgeordneten mindestens bis zum Auslaufen des Solidarpakt II im Jahre 2019 weitergelten. Es sei nach der Wiedervereinigung für die neuen Länder eingeführt worden, um den Aufbau wichtiger Infrastrukturen nicht durch überlange Planungszeiten zu belasten.

Die Regierung wird darüber hinaus aufgefordert, alle Verbandsklagerechte zu benennen, die reduziert oder aufgehoben werden können. Die Beteiligung von Verbänden und Vereinigungen an Genehmigungs- und Klageverfahren erhöhe nicht nur Kosten der Genehmigungsverfahren, sondern beanspruchten auch die Zeit der schon überlasteten Gerichte. Die Fraktion empfiehlt, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen und die sozialpolitischen Schwellenwerte zu vereinheitlichen, um sie einfacher anwenden zu können. Einige Detailregelungen im Arbeitssicherheitsgesetz und in der neuen Arbeitsstättenverordnung sollten nach Meinung der Union reduziert werden. Bei den Minijobs empfiehlt die Union, die Aufzeichnungspflicht bei den so genannten Arbeitszeitnachweisen zu streiche. Bei Neueinstellungen will sie, dass das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern angewendet wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_278/06
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