hib-Meldung
279/2004
Stand: 15.11.2004
Bei anonymen Tatspuren Richtervorbehalt aus dem Gesetz entfernen
15/4136) vorgelegt. Sie
argumentiert, die Möglichkeit der DNA-Analyse lasse sich nur
effizient nutzen, wenn dieses Instrument nicht durch
bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht werde. In der
Sache bestehe aber keinerlei Notwendigkeit für einen solchen
Richtervorbehalt. Die Union argumentiert, das
DNA-Identifizierungsmuster als solches enthalte keinerlei Hinweis
auf die Persönlichkeit des Spurenverursachers und sei -
solange es nicht mit den Personalien des Spurenverursachers
verknüpft worden sei - kein sensibles personenbezogenes Datum.
Bei der Untersuchung anonymer Tatspuren seien also
Persönlichkeitsrechte, deren Schutz die Einschaltung eines
Richters erforderlich machen würden, nicht betroffen. Der
gegenwärtige Richtervorbehalt sei ein unnötiger
bürokratischer Aufwand und daher überflüssig, so die
Fraktion. Er behindere in vielen Fällen eine schnelle
Aufklärung und stehe auch einer Verhinderung künftiger
schwerer Straftaten entgegen.
Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU hat sich dafür ausgesprochen,
dass Polizei und Staatsanwaltschaft die
DNA(Desoxyribonukleinsäure)-Analyse bei anonymen Tatspuren
selber anordnen können, ohne vorher eine richterliche
Entscheidung abwarten zu müssen. Die Union hat dazu einen
Gesetzentwurf (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/01