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281/2004
Stand: 17.11.2004
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Ombudsrat soll Grundsicherung für Arbeitsuchende begleiten

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll von einem "Ombudsrat" begleitet werden, der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet wird und aus drei "hervorgehobenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens" besteht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4123) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4007) mit. Seine Aufgabe werde sein, aus den in der Praxis feststellbaren Entwicklungen Schlussfolgerungen für das Verwaltungshandeln und die gesetzlichen Regelungen zu ziehen und entsprechende Empfehlungen zu geben. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe beschlossen, im Etat 2005 für die Arbeit des Ombudsrates eine Million Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des Rates erhielten keine Vergütung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der tatsächlichen Entwicklung abhänge und noch nicht beziffert werden könne. Geplant sei, dem Ombudsrat vier bis fünf Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationen zur Verfügung zu stellen und in der Nähe des Ministeriums Büroräume zeitlich befristet bis 2005 anzumieten. Der Ombudsrat solle dem Wirtschaftsminister regelmäßig berichten, heißt es. Für die Bearbeitung von Bürgeranfragen und Petitionen werde er aber nicht zuständig sein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_281/01
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