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288/2004
Stand: 24.11.2004
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Bundesregierung strebt Vereinfachung des Sozialrechts an

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Das Sozialrecht steht vor einer Novellierung: Die Bundesregierung will es straffen und entbürokratisieren. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf (15/4228) vorgelegt. Ziel der Änderung sei es, die Verwaltungsverfahren im Sozialrecht zu vereinfachen, die Aufsichtsrechte zu stärken und die Wirtschaftlichkeit bei den Sozialversicherungsträgern zu fördern. Der Vorlage zufolge soll die Novelle auch Forderungen von Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss des Bundestages aufgreifen und Teile der so genannten Koch-Steinbrück-Liste umsetzen. Im Einzelnen will die Regierung einen bundeseinheitlichen Unfallversicherungsbeitrag bei Minijobs im Privathaushalt einführen und den Einzug der Beiträge vereinfachen. Die Träger der Sozialversicherung sollten zur rechtzeitigen Unterrichtung der Aussichtsbehörde bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften und Übertragung von Aufgaben auf Dritte verpflichtet werden. Krankenkassen werden laut Gesetzentwurf in Ausnahmefällen auf die Aufnahme eines Lichtbildes auf der Krankenversichertenkarte oder der elektronischen Gesundheitskarte verzichten können, so zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen oder Personen, die nicht selbst ein Lichtbild beschaffen können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf eine Weiternutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei einem Krankenkassenwechsel zu einigen. Geändert werden soll auch das Erstattungsverfahren für die unentgeltliche Beförderung schwer behinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.

Seine grundsätzliche Zustimmung zu den Zielen der Regierungsvorlage signalisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Trotzdem vertritt er darin die Meinung, dass der Entwurf zu kurz greift. Kritisch sieht die Länderkammer unter anderem die Pläne zur Änderung der Unfallversicherung. Ein einheitlicher, von den Leistungsaufwendungen des einzelnen Unfallversicherungsträgers unabhängiger Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte hätte aus der Sicht der Ländervertretung zur Folge, dass diese entweder Beschäftigte in Privathaushalten, die nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, oder andere Umlagegruppen subventionieren würden (wenn der neue einheitliche Beitrag höher wäre als der bisherige trägerspezifische Beitrag) oder aber von diesen subventioniert würden. Die Bundesregierung will diesen Einwand des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, heißt es in einer Gegenäußerung dazu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_288/03
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