hib-Meldung
293/2004
Stand: 29.11.2004
Anreizregulierung für Netznutzungsentgelte zwei Jahre lang entwickeln
15/3917) sowie Anträge der CDU/CSU
(15/3998) und der FDP (15/4037), einen klaren und
transparenten Rahmen für die Strom- und Gasmärkte zu
schaffen, um so mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Der
Regierungsentwurf sieht vor, die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post auch mit der Regulierung des Strom- und
Gasmarktes zu betreuen. Ziel ist es, durch Entflechtung
("Unbundling") und Regulierung die Voraussetzungen für
funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten
Märkten, also bei den Erzeugern und im Handel, zu schaffen.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)
sprach sich wie Kurth dafür aus, in Gesetz nur den Auftrag
festzulegen, die Details aber der Regulierungsbehörde zu
überlassen. In einem "überschaubaren Zeitraum" sollte
dann der Übergang von einer Entgeltkalkulation auf Kostenbasis
hin zum angepeilten System der Anreizregulierung möglich sein.
Nach Darstellung der Regulierungsbehörde fehlen bei der
kostenorientierten Regulierung die Anreize der Kostensenkung
für das Unternehmen. Die Idee der Anreizregulierung beruhe
darauf, Anreize zur Kostensenkung für die Netzbetreiber zu
setzen, indem die Erlöse und Preise eines Unternehmens
während eines bestimmten Zeitraums von den Kosten entkoppelt
werden. Das Unternehmen soll erreichte Kosteneinsparungen über
einen begrenzten Zeitraum als Zusatzgewinne erhalten können,
wenn die Kosten schneller sinken als von der Behörde
vorgegeben. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VdEW)
wies darauf hin, dass es kein System im Ausland gibt, das
übernommen werden könnte. Ähnlich sah dies der
Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Ein funktionsfähiges
Konzept für Deutschland müsse zwischen der
Regulierungsbehörde und der Energiewirtschaft in einem Dialog
entwickelt werden. Der VIK regte allerdings an, nicht zu warten,
bis das Gesetz in Kraft tritt, sondern zeitgleich schon eine
Konzeption zu erarbeiten. In der Entflechtung von Netzbetrieb und
anderen Unternehmenssparten sah der VKU das Risiko einer
fortschreitenden Marktkonzentration angelegt. Bei den Stadtwerken
führe das von der EU vorgegebene Unbundling zu hohen Kosten.
Daher sei zunächst nicht damit zu rechnen, dass diese anfangs
zu einer Tarifsenkung führen werden. Für Professor
Walther Busse von Colbe, Ruhr-Universität Bochum, war dies
allerdings nicht zwingend. Ein rechtstechnisches Unbundling muss
seiner Meinung nach nicht zu einer Konzentration führen. Der
Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, teilte mit,
im Entwurf sei vorgesehen, Energieversorger mit bis zu 100.000
Kunden von den Unbundling-Vorschriften freizustellen. Böge
bezweifelte, ob diese Grenze richtig gesetzt sei und hielt eine
Grenze von 25.000 Kunden für zumutbar. Der VKU nannte die Zahl
von etwa 300 Unternehmen, die bei der 100.000-Kunden-Grenze vom
Unbundling erfasst würden, bei einer Grenze von 25.000 Kunden
wären dies rund 600 Unternehmen. Für kleine und mittlere
Stadtwerke würde sich allerdings die Frage stellen, ob das
wirtschaftlich noch machbar wäre, so der VKU.
Berlin: (hib/VOM) Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post hat vorgeschlagen, die geplante
Anreizregulierung der Entgelte für die Nutzung der Netze auf
dem Strom- und Gasmarkt in den kommenden beiden Jahren mit der
Strom- und Gasbranche zu entwickeln. Der Präsident der
Behörde, Matthias Kurth, sagte am Montagmittag in einer
öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit, der Gesetzgeber sollte nur bindende Vorgaben
beschließen, aber bei den Methoden der Regulierung nicht mehr
aktiv werden. Die Regulierungsbehörde sollte einen
Beurteilungsspielraum haben. Gegenstand der Anhörung waren der
Entwurf der Regierung für ein zweites Gesetz zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/01