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294/2004
Stand: 30.11.2004
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Wirtschaftsprüfer fürchten Schwächung der beruflichen Selbstverwaltung

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/ VOM) Die Wirtschaftsprüferkammer sorgt sich darum, dass durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf "zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung" (15/3983) die berufliche Selbstverwaltung geschwächt werden könnte. Dies wurde am Dienstagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit deutlich. Im Regierungsentwurf ist aufgrund von EU-Vorgaben vorgesehen, die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) unter eine vom Berufsstand unabhängige Aufsicht zu stellen. Dabei sollen die gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung durch die Wirtschaftsprüferkammer nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Vorgesehen sei, ein Gremium zu schaffen, dessen Kern im jetzigen, künftig aber entbehrlichen Qualitätskontrollbeirat zu finden ist. Dies solle eine "Abschlussprüferaufsichtskommission" sein, die das Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüferkammer erhalten solle, wenn die Kammer Verwaltungsaufgaben gegenüber Abschlussprüfern wahrnimmt. Hauptstreitpunkt ist das Wort "zugleich" im Paragraphen 4 der Wirtschaftsprüferordnung, das die Koalitionsfraktionen aus dem Regierungsentwurf streichen wollen. Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, heißt es zur Begründung, dass es nicht um die für bestimmte Aufgaben gewollte alternative Aufgabenerfüllung zwischen Wirtschaftsprüferkammer und Abschlussprüferaufsichtskommission gehe, sondern um eine "kumulative Aufgabenerfüllung". Dieses "zugleich", so Burkhard Hense von der Wirtschaftsprüferkammer, sei immer auch als "sowohl als auch" zu sehen, sodass die Wirtschaftsprüferkammer im Regierungsentwurf auch eine kumulative Aufgabenstellung im Gegensatz zu einer alternativen Aufgabenstellung gesehen habe. Der Änderungsantrag wolle dies nun genau ändern, bestimmte Aufgaben also ausschließlich der "mittelbaren Staatsverwaltung" zuordnen und damit der beruflichen Selbstverwaltung entziehen. 80 Prozent der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer wären im Bereich der "mittelbaren Staatsverwaltung" tätig und nur 20 Prozent in der beruflichen Selbstverwaltung, so Hense, der darin einen "quantitativen und qualitativen Eingriff" in die Selbstverwaltung sah. Dem schloss sich Professor Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) nicht an. Das Nebeneinander von beruflicher Selbstverwaltung und mittelbarer Staatsverwaltung sei ein Novum in diesem Gesetz. Dem IDW liege nicht daran, die Selbstverwaltung der Kammer zu beschneiden. Wenn es bei der Kammer Sorgen gebe, sollte ein Weg gefunden werden, um klarzustellen, dass die Selbstverwaltungsaufgaben der Kammern nicht beschnitten werden sollen. Was man nicht wolle, sei eine bewusste Ausweitung von Kammeraufgaben über den staatlich regulierten Bereich hinaus. Naumann hielt es für schädlich für die geplante Reform, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, dass die Aufgabe der Wirtschaftsprüferkammer vor allem im Bereich der Interessenvertretung ausgeweitet werden soll. Damit würde die Rolle der Kammer im Aufsichtssystem nicht mehr als interessenunabhängig wahrgenommen und das öffentliche Ansehen des gesamten Aufsichtssystems empfindlich belastet. Das Gesetz soll am morgigen Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit abschließend beraten und dem Bundestagsplenum am kommenden Freitag zur zweiten und dritten Lesung vorgelegt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_294/01
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