hib-Meldung
300/2004
Stand: 02.12.2004
Folterverbot soll auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gelten
15/4396). Die Abgeordneten finden, dass
angesichts der Eindeutigkeit des Völkerrechts - wie etwa der
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen - die jüngsten
Diskussionen über die Legitimität von Folter nicht
nachvollziehbar seien. Im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus würden sicher geglaubte Normen und
Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und verbotene
Verhörmethoden zum legitimen Mittel der Gefahrenabwehr
erklärt. Die Berichte über die entwürdigende
Behandlung der Gefangenen in Guantànamo Bay und in
Afghanistan, aber insbesondere die Bilder der Folterszenen im
irakischen Gefängnis Abu Ghraib hätten weltweit zwar
große Empörung hervor gerufen; dennoch
befürworteten immer mehr Menschen Ausnahmen vom absoluten
Folterverbot. Mit staatlicher Billigung schienen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder
Strafen sich selbst dort wieder zu etablieren, wo sie längst
überwunden schienen. Die Koalition findet, ein Rechtsstaat,
der zulasse, dass es innerhalb seiner Grenzen plötzlich wieder
Folter und Gefolterte gibt, verliere jegliche Legitimation und
Glaubwürdigkeit. Er begebe sich auf eine Ebene mit
Gesetzesbrechern, Terroristen und mit Staaten, die er bislang wegen
ihrer Folterpraxis kritisiert hat. Ein Rechtsstaat dürfe
niemals Folter erlauben. Dies sei keine Schwäche, sondern
seine Stärke. Deswegen sei in der internationalen Gemeinschaft
und insbesondere gegenüber den Partnern in der
Europäischen Union auf das absolute und "notstandsfeste"
Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung
hinzuweisen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll im In- und Ausland
deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus gilt. Dies fordern die
Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_300/01