Einheitliche Schadstoffgrenzwerte für alle Düngemittel
Berlin: (hib/JAD) Die Bundesregierung sieht Rindenprodukte durch die neue Düngemittelverordnung (DüMiVo) nicht benachteiligt. Das teilt sie in ihrer Antwort (15/5649) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/5294) mit. In der DüMiVo wurden zuletzt im November 2004 die Grenzwerte für den Kadmium-Gehalt in Rindenprodukten neu festgelegt. Demnach sollen für alle Düngemittel die gleichen Grenzwerte gelten. Die Regierung begründet ihr Vorgehen damit, die Regelung leichter nachvollziehbar machen zu wollen. Ziel der DüMiVo sei die Belastung der Böden mit Kadmium unabhängig von der Material- und Schadstoffherkunft einzuschränken. Ursächlich für die erhöhten Kadmiumgehalte der Rinde sei der natürliche Metallgehalt der Ausgangsgesteine. Durch die häufig zusätzlich niedrigen pH-Werte der Böden erhöhe sich trotz niedriger Bodengehalte der Anteil des frei verfügbaren Kadmiums. Besonders betroffen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die westdeutschen Mittelgebirgslagen, insbesondere das Sauerland, die Eifel sowie der Harz.
Nach Auskunft der Bundesregierung beläuft sich der Marktwert der Produkte aus Rinden verarbeitenden Betrieben in Deutschland auf etwa 500 Millionen Euro pro Jahr. Ingesamt seien in der rindenverarbeitenden Industrie und in der betroffenen vorgelagerten Sägeindustrie etwa 74.000 Menschen beschäftigt.