Gemeinsame öffentliche Sitzung des Innenausschusses des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
30.05.2001 14.00 bis 18.00 Uhr |
Berlin, Reichstagsgebäude, Saal 3 N 001 |
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung
zu dem
Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Wolfgang Zeitlmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Personenstandsgesetzes
"Anonyme Geburten"
- Drucksache 14/4425 (neu) -
FRAGENKATALOG
ALLGEMEINE FRAGESTELLUNGEN
1. Wie hoch ist die Zahl der ausgesetzten und getöteten
Neugeborenen in Deutschland und wie war die Entwicklung in den
vergangenen Jahren?
2. Welche Erfahrungen gibt es bislang mit anonymen Geburten und
Babyklappen in Deutschland? Gibt es typische Konfliktsituationen,
in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden?
3. Kann man davon ausgehen, daß schwangere Frauen, die sich
in einer Konfliktsituation befinden, mit dem Hilfsangebot einer
anonymen Geburt erreicht werden? Welche Möglichkeiten gibt es
da?
4. Glauben Sie, daß durch die Möglichkeit der anonymen
Geburt, Anreize geschaffen werden, so daß mehr Mütter
als bisher anonym gebären?
5. Wie kann Mißbräuchen der anonymen Geburt
entgegengewirkt werden (z.B. Kinderhandel mit nichtregistrierten
Neugeborenen)?
6. Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach gegen anonyme
Geburten?
7. Sehen Sie andere Möglichkeiten, wie Leib und Leben von
Mutter und Kind in den einschlägigen Konfliktsituationen
besser geschützt werden können?
8. Welche Auswirkungen hat es für einen Menschen, wenn er
seine Herkunft nicht kennt und auch keine Möglichkeit hat,
diese zu ermitteln ? Können diese Auswirkungen mit Blick auf
den Schutz für das Leben des Kindes hingenommen werden?
9. Welche Folgen haben Babyklappen und anonyme Geburten für
den gesamten Bereich der Adoption- bzw. der Jugendhilfe?
10. Welche Vor- oder Nachteile für Adoptivkinder bzw.
Adoptiveltern sehen Sie bei einer gesetzlichen Regelung anonymer
Geburten?
RECHTLICHE FRAGEN
1. Werden einer gesetzlichen Regelung anonymer Geburten durch das
Grundgesetz oder anderer internationaler Abkommen (z.B. EMRK,
UN-Kinderkonvention) Grenzen gesetzt?
2. Wie sollte das Personenstandgesetz geändert werden, um
anonyme Geburten zu legalisieren und welche weiteren Gesetze
müßten geändert werden?
3. Wie werten Sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner
Abstammung und wie kann diesem Recht auch bei einer anonymen Geburt
Rechnung getragen werden?
ERFAHRUNGEN IM AUSLAND
1. In welchen Ländern sind derzeit anonyme Geburten
möglich, wie hoch ist die Anzahl der anonymen Geburten und wie
hoch ist die Zahl der ausgesetzten und getöteten Neugeborenen
in diesen Ländern ?
2. Wie ist die anonyme Geburt in diesen Ländern geregelt, gibt
es eine Beratungspflicht, werden die Mütter psychologisch
betreut und wer trägt die Kosten?
3. Gibt es Untersuchungen über die Wirksamkeit des
Hilfsangebots der anonymen Geburt in diesen Ländern?
4. Existieren spezielle Programme zur konkreten
Zielgruppenansprache z.B. für Minderjährige oder
Drogenabhängige?
5. Gibt es Erkenntnisse über die unterschiedliche
persönliche Entwicklung bei Kindern aus nicht-anonymer und
anonymer Geburt?
6. Welche Möglichkeiten gibt es, daß ein Kind trotz
anonymer Geburt später Auskunft über seine Mutter
erhalten kann?
7. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob nach Einführung der
anonymen Geburt die Zahl der Adoptionen gestiegen ist?
FRAGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON ANONYMEN GEBURTEN
1. Wie soll die Finanzierung der Krankenhauskosten geregelt werden?
Kann bei Kostenübernahme durch die Mutter bzw. deren
Versicherung sichergestellt werden, dass die Anonymität der
Mutter gewahrt bleibt?
2. Wie wird die Obhut der Kinder nach der Geburt gesichert und wie
groß soll der Zeitrahmen sein, in dem sich die Mutter
für das Kind entscheiden kann?
3. Soll eine Regelung geschaffen werden, die den Müttern die
Möglichkeit einräumt, ihre Daten zu hinterlassen?
4. Welche Fragen ergeben sich bei einer anonymen Geburt
bezüglich Namensgebung, Staatsangehörigkeit etc. und wie
können diese geregelt werden?
5. Soll die Möglichkeit der anonymen Geburt davon
abhängig gemacht werden, ob die Frau fachliche Beratung in
Anspruch nimmt? Wie sollte diese Beratung dann aussehen und wie
kann die Anonymität der Frau gewährleistet werden?
Liste der Sachverständigen
· Dr. Ralf Ackermann
Ärztlicher Direktor der Frauenklinik Diako
Marienhölzungsweg 2
24939 Flensburg
· Prof. Dr. Christine Swientek
Erziehungswissenschaftlerin/ Adoptionsforscherin
an der Universität Hannover
Kokenstraße 17
30159 Hannover
· Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
Moses-Projekt
Maria Geiss-Wittmann
Regensburger Str. 28
92224 Amberg
· SterniPark e.V.
Dr. Jürgen Moysich
Amandastr. 60
20357 Hamburg
· Prof. Dr. Gerhard Hohloch
Direktor des Instituts für ausländisches und
internationales Privatrecht der Universität Freiburg
Platz der Alten Synagoge
79085 Freiburg i. Br.
· Maria Elisabeth Thoma
Bundesvorsitzende des Sozialdienstes Katholischer Frauen
(SKF)
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
· Magdalena Weiß
Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen e.V.
Eschenweg 3
72076 Tübingen
· Christoph Pompe
Pfarrer und Dipl. Psych.
Stellvertretender Vorsitzender der
Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung
Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision
(EKFuL)
Lortzingstr. 6
32756 Detmold
· Ines Kurek-Bender
Vorsitzende des PFAD - Bundesverband der Pflege- und
Adoptivfamilien e. V.
Gr. Seestraße 27
60486 Frankfurt/Main
· Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)
Herrn Reinhard Wilms
Schloßplatz 2
16515 Oranienburg
· Prof. Dr. jur. Reinhard Hepting
Johannes-Gutenberg-Universität
Fachbereich Recht- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz
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