Erklärung des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages, Manfred Carstens (Emstek), erklärt zur heutigen
Aufforderung der EU-Kommission an die Bundesregierung, bis zum 21.
Mai diesen Jahres einen Plan für den Defizit-Abbau
vorzulegen:
"Die EU-Kommission hat im November des vergangenen Jahres ein
Defizitverfahren eingeleitet, weil Deutschland im Jahr 2002 die
EU-Defizitgrenze von 3,0 Prozent mit rd. 3,8 Prozent deutlich zu
überschreiten drohte. Der Bundesregierung ist nahe zu legen,
dieses Defizitverfahren sehr ernst zu nehmen, da durch die
bisherigen Überlegungen und Planungen zum Bundeshaushalt des
Jahres 2003 nicht sichergestellt ist, dass im aktuellen
Haushaltsjahr 2003 die 3 Prozent-Marke wieder erreicht oder
unterschritten werden kann. Die EU ist zu Recht gehalten, zur
Sicherung der Stabilität des Euro und des europäischen
Wirtschafts- und Währungsraums die im Vertrag von Maastricht
einvernehmlich zur Messlatte erhobenen Kriterien zu
überwachen. Gerade für Deutschland, das an der
Erarbeitung dieser Vorgaben in besonderer Weise beteiligt war, muss
es ein selbstverständliches Gebot sein, alles zu unternehmen,
um das Defizit wieder in den international gesteckten Rahmen
zurückzuführen. Die Erreichung dieses Ziels darf nicht
auf die "leichte Schulter" genommen werden, da dies sehr negative
politische Auswirkungen auf das internationale Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland hätte und im schlimmsten Fall den
Sanktionsmechanismus nach Artikel 104 des EG-Vertrages
auslösen könnte, der Deutschland dazu verpflichten
würde, 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, mithin bis zu
rd. 5 Mrd. Euro bei der Gemeinschaft zu hinterlegen."
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