Rechtskräftige Entscheidung im Streit um falschen Rechenschaftsbericht der CDU
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestages:
"Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die
die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Berlin
bestätigt, ist die im Februar 2000 von
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nach dem Parteiengesetz
getroffene Entscheidung rechtskräftig. Damit ist noch einmal
bestätigt, dass sich Bundestagspräsident Thierse bei
dieser Entscheidung streng nach Recht und Gesetz gerichtet hat. Die
Vorschrift des Parteiengesetzes - so abschließend die
Gerichte - räumte dem Präsidenten keinerlei Ermessen in
Richtung auf eine andere Entscheidung ein.
Zur Erinnerung: Die CDU hatte für das Jahr 1998 einen
Rechenschaftsbericht vorgelegt, der inhaltlich wesentliche
Falschangaben oder Auslassungen enthielt. Deswegen musste laut
damaliger Fassung des Parteiengesetzes die staatliche
Parteienfinanzierung um den Zuwendungsanteil in Höhe von 41
Millionen DM gekürzt werden. Der Rechenschaftsbericht machte
keine Angaben über 18 Millionen DM aus bis heute
ungeklärter Quelle, die die Hessen-CDU 1983 ins Ausland
verbracht hatte und aus dem sie seit 1984 Rückflüsse in
Höhe von insgesamt 24 Millionen DM unter Verstoß gegen
die Transparenzvorschriften des Grundgesetzes und des
Parteiengesetzes in ihren Haushaltskreislauf einspeiste.
Die von der CDU angekündigte Verfassungsbeschwerde hat keine
aufschiebende Wirkung. Über Art und Zeitpunkt der
Rückzahlung der heute ca. 21 Mio. ¤ durch die CDU an
den Deutschen Bundestag wird nach Anhörung der betroffenen
Partei entschieden."
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