Unzulässige Parteispenden an mildtätige und wissenschaftliche Einrichtungen verteilt
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt
darüber entschieden, an welche Einrichtungen ein Gesamtbetrag
von 18.502 Euro verteilt wird, den die Parteien im vergangenen Jahr
nach den Vorschriften des Parteiengesetzes in unstrittiger Weise
als unzulässige Spenden erhielten und deshalb an den
Bundestagspräsidenten abzuführen hatten. Die Mittel gehen
zu jeweils gleichen Teilen an fünf Einrichtungen, deren
Aktivitäten in mildtätigen, beziehungsweise
wissenschaftlichen Bereichen liegen. Folgende Einrichtungen wurden
bedacht: Sonnenuhr e.V., Berlin; Arbeitsgemeinschaft Spina bifida
und Hydrocephalus e.V., Dortmund; FortSchritt Nordhessen e.V.,
Kassel; Kolibri-Stiftung, München; Aktion Gemeinsinn e.V.,
Bonn.
Nach dem Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in
unzulässiger Weise zugewandt, beziehungsweise Spenden, die von
den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an den
Bundestagspräsidenten abzuführen. Die Mittel sind im
Einvernehmen mit dem Bundestagspräsidium an Einrichtungen
weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen
oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
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