Pressemitteilung
Stand: 30.05.2003
Der Delegierte des Deutschen Bundestages im Europäischen Konvent, Professor Dr. Jürgen Meyer, teilt mit:
Nicht beirren lassen: Der Konvent ist auf
Verfassungskurs!
Es gibt Kritik an dem gegenwärtigen Stand der
Verfassungsdiskussion. Das ist verständlich, denn die
Diskussion hätte effektiver geführt werden
können.
Trotzdem hat der Konvent bereits viel erreicht:
- Der Dschungel der Europäischen Verträge wird durch eine einheitliche Verfassung ersetzt. Sie beinhaltet nicht mehr die drei so genannten Säulen (Europäische Gemeinschaft ? Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ? Justiz und Inneres), die konsequenterweise entfallen. Die Union erhält Rechtspersönlichkeit;
- die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird verbindlich und für die Bürgerinnen und Bürger einklagbar. Die Arbeit des Grundrechtekonvents unter Roman Herzog wird verfassungsrechtlich "geadelt";
- die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union werden übersichtlicher. Dazu zählt auch eine klarere Begrifflichkeit: Die Verordnung heißt künftig "Europäisches Gesetz" und die Richtlinie "Europäisches Rahmengesetz". Besonders wichtig ist, dass Europa künftig mehr Demokratie wagt. Erstens wird das Mehrheitsprinzip ausgedehnt, zweitens wird es gegenüber dem komplizierten Mechanismus des Vertrags von Nizza radikal vereinfacht: Künftig entscheidet der Ministerrat mit doppelter Mehrheit, also der Mehrheit der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung repräsentiert. Gleichzeitig wird der gesamte europäische Gesetzgebungsprozess künftig öffentlich gemacht;
- der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament und damit mittelbar von den europäischen Bürgern bei der Europawahl gewählt. Dies stärkt sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament;
- die Union erhält einen Europäischen Außenminister.
Trotz dieser und weiterer Erfolge des Konvents ist noch ein erhebliches Stück Arbeit in den nächsten Wochen zu leisten. Beispielsweise bedarf der Präambelentwurf des Präsidiums einer kompletten Überarbeitung. Dessen wolkige Formulierung bleibt weit hinter dem Standard zurück, den der Grundrechtekonvent mit seiner Präambel vorgegeben hat.
Der Konvent wird die Arbeit mit Hilfe seines parlamentarisch-konsensualen Verfahrens erfolgreich bewältigen!
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0305308