Keine Rechtsverletzung durch den Bundestagspräsidenten Klage des Künstlers Alavi vom Landgericht Berlin zurückgewiesen
Das Landgericht Berlin hat heute die Klage des Künstlers
Kani Alavi, mit der er wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung
von der Bundesrepublik Deutschland 170.000 Euro fordert,
zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages
mitteilt.
Hintergrund des Urteils ist folgender:
Am 4. April 2002 erfolgte in New York die feierliche Übergabe
von drei durch den Künstler Kani Alavi bemalten Mauersegmenten
an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan durch
Bundestagspräsident Thierse. Der Künstler hatte sich
durch seine schriftlichen Äußerungen gegenüber dem
Bundestagspräsidenten mit einer derartigen Schenkung
einverstanden erklärt. In seinem Schreiben hatte es
geheißen, es sei für ihn "eine große Ehre", dass
sein Graffito nun im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu sehen
sei. Der Künstler hat immer nur das ihm zustehende
Benennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz eingefordert und
der Schenkung als solcher nicht widersprochen. Diesem
Benennungsrecht hat der Deutsche Bundestag durch eine eigens auf
den Segmenten angebrachte Tafel entsprochen.
Das übergebene Mauerstück ist seit der Übergabe mit
einem 55 x 55 cm großen Hinweisschild versehen, auf dem neben
Informationen über den Entstehungszeitpunkt und -zusammenhang
zu lesen ist: "Artist: Kani Alavi". Zusätzlich wurde
während der Zeremonie allen anwesenden Pressevertretern ein
von Herrn Alavi selbst erstellter Lebenslauf übergeben.
Alavi ist damit der einzige deutsche Künstler, dessen Name im
Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu lesen ist.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Gericht die
tatsächlichen Darlegungen wie die rechtliche Beurteilung des
Bundestagspräsidenten in dieser Angelegenheit vollständig
bestätigt.
1839 Zeichen