Bundestagspräsident Thierse und Bundesratspräsident Böhmer einig über Föderalismuskommission
In allen wesentlichen Fragen der Arbeitsweise der geplanten
Föderalimuskommission haben sich Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse und Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang
Böhmer heute in einem gemeinsamen Gespräch geeinigt, zu
dem der Bundestagspräsident den Bundesratspräsidenten in
das Reichstagsgebäude eingeladen hatte. Folgende
Vereinbarungen wurden getroffen:
Der Bundestag wird am 16. Oktober über die Einsetzung der
Kommission entscheiden. Bundesratspräsident Böhmer wird
in der Debatte die Position des Bundesrates darlegen.
Der Bundesrat wird am 17. Oktober über die Einsetzung der
Kommission entscheiden. Bundestagspräsident Thierse wird dort
die Position des Bundestages darlegen.
Wenn beide Gremien wie geplant die Einsetzung der Kommission
beschließen, wird die konstituierende Sitzung am 7. November
unter gemeinsamer Leitung von Bundestags- und
Bundesratspräsident im Bundesrat stattfinden. Die letzte
Sitzung der Kommission wird im Bundestag stattfinden.
Bundestag und Bundesrat entsenden je 16 Mitglieder in die
Kommission, die Bundesregierung benennt vier Vertreter als
"beratende Mitglieder", die Rede- und Antragsrecht, aber kein
Stimmrecht haben werden.
Die Landtage benennen sechs Vertreter als "beratende Mitglieder",
die ebenfalls kein Stimmrecht, aber Rede- und Antragsrecht haben.
Zusätzlich werden drei "ständige Gäste" von den
kommunalen Spitzenverbänden entsandt.
Die "beratenden Mitglieder" und Gäste können von den
entsendenden Institutionen ohne Benehmen mit der Kommission benannt
werden.
Den Vorsitz in der Kommission führen Bundestag und Bundesrat
gemeinsam, gleichberechtigt und alternierend. Der Bundestag stellt
einen Vorsitzenden aus der SPD-Fraktion, der Bundesrat einen
Vorsitzenden, der der CDU angehört. Sitzungsort und
Sitzungsleitung wechseln.
Das Sekretariat der Kommission wird gemeinsam von Bundestag und
Bundesrat gebildet. Der Sekretariatsleiter wird vom Bundesrat, sein
Stellvertreter vom Bundestag ernannt.
Die Kommission wird nach den Regeln der Geschäftsordnung des
Bundestages arbeiten.
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