Pressemitteilung
Stand: 06.11.2003
Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung konstituiert sich
Bundestagspräsident Thierse und Bundesratspräsident
Althaus werden am Freitag, 7. November 2003, gemeinsam die
Konstituierung der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vornehmen. Die Sitzung
ist öffentlich und beginnt um
Die Kommission soll Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Dabei soll sie insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüfen. Auch die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Situation der Kommunen soll dabei Berücksichtigung finden.
Zu ihren Vorsitzenden wird die Kommission den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Franz Müntefering und den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber wählen. Neben der Berufung von Sachverständigen wird die Kommission in dieser Sitzung eine erste allgemeine Aussprache über ihre weitere Arbeit führen.
Die Kommission wird sich aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammensetzen. Als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht werden die Bundesregierung vier Mitglieder und die Gesamtheit der Landtage insgesamt sechs Vertreter in der Kommission stellen. Des Weiteren sollen als ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an den Sitzungen der Kommission teilnehmen. Alle Beteiligten können jeweils Stellvertreter entsprechend der Zahl ihrer ordentlichen Mitglieder bestimmen. Die so zusammengesetzte Kommission wird sich darüber hinaus des Sachverstandes von zwölf Sachverständigen bedienen, die von der Kommission berufen werden und an deren Sitzungen mit Rederecht, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht teilnehmen.
Die weiteren Sitzungen der Kommission werden abwechselnd im Bundestag und Bundesrat stattfinden und sich an den Sitzungsterminen des Bundesrates orientieren.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_031106