Finanzausschuss diskutiert effektivere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages, Christine Scheel, erklärt:
Der Umsatzsteuerbetrug muss effektiver bekämpft werden. Nach
Schätzungen des ifo-Instituts sind die Steuermindereinnahmen
in Folge von Umsatzsteuerhinterziehung sogar weiter angestiegen, im
Jahr 2003 auf fast 18 Milliarden Euro. Diesen Betrug müssen
alle Steuerehrlichen mit höheren Steuern oder höheren
Schulden bezahlen. Verschiedene Gegenmaßnahmen haben wir
bereits gesetzlich umgesetzt, es bedarf aber noch wirksamerer
Maßnahmen.
Die effektivere Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Anliegen
des Finanzausschusses. In einer öffentlichen
Sachverständigenanhörung wird der Ausschuss am Mittwoch,
dem 10. November 2004, Bilanz über die bisherigen Fortschritte
bei der Betrugsbekämpfung ziehen und weitere Maßnahmen
diskutieren. Wir haben dazu einen breiten
Sachverständigenkreis von Vertretern der nationalen und
EU-Betrugsbekämpfungsbehörden, Vertretern aus Wirtschaft,
Wissenschaft, der Finanzverwaltung, der
Strafverfolgungsbehörden und der Länder eingeladen.
Die Sachverständigen werden aus verschiedenen Blickwinkeln
beurteilen, wie die bisher beschlossenen
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen auf die Steuerehrlichkeit
wirken. Sie werden die bürokratischen Lasten für
Unternehmen und Steuerverwaltung bewerten und Stellung beziehen, ob
Bund und Länder die gesetzlichen Vorschriften zur
Betrugsbekämpfung konsequent anwenden können.
Dringend notwendig ist mehr Effizienz bei der Steuerverwaltung. Wir
werden hierzu verschiedene Vorschläge diskutieren, von mehr
Anreizen für die Bundesländer, Steuern effizient zu
erheben, über den Vorschlag einer zentralen
Bundessteuerverwaltung bis hin zu ganz neuen Modellansätzen im
Umsatzsteuersystem selbst. Vor dem Hintergrund der
EU-Osterweiterung bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit
zwischen den Bundesländern, dem Bund und den anderen
EU-Ländern. Den Ausschuss interessiert, ob die bestehenden
Möglichkeiten der Zusammenarbeit der zuständigen
Behörden voll genutzt werden und die Ressourcen - also
Personal, Sachausstattung, Software - ausreichen und im Kampf gegen
den Umsatzsteuerbetrug optimal eingesetzt werden.
Die Umsatzsteuer ist insbesondere wegen der
Vorsteuer-Erstattungsmechanismen besonders betrugsanfällig.
Derzeit vorliegende Vorschläge für ein betrugsfesteres
Umsatzsteuer-System werden hinsichtlich ihres bürokratischen
Aufwands, der Liquidität der Unternehmen und ihrer
Betrugsresistenz hinterfragt werden.
Anhörung am 10.11.2004, Beginn 12.30 Uhr;
Anhörungssaal im M. E. Lüders-Haus, Rückfragen:
Sekretariat des Finanzausschusses, Tel.: 030-227-32468
2.693 Zeichen