Blickpunkt Bundestag
Juni 01/1998
EG-Abkommen mit Marokko umsetzen(wi) Die Bundesregierung will das am 26. Februar 1996 abgeschlossene Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Marokko andererseits in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (13/10756) vorgelegt. Mit dem Abkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EG und Marokko intensiviert und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Marokkos unterstützt werden.Als wichtigste Instrumente werden politischer Dialog, beiderseitige Handelszugeständnisse, Möglichkeiten für die Einräumung einer Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und einer stärkeren Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, Vereinbarungen zum Zahlungsverkehr, die Kooperation im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich, Verpflichtungen zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer im Arbeits- und Sozialrecht sowie die finanzielle Zusammenarbeit genannt. Die EG gewährt Marokko seit 1980 freien Zugang für gewerbliche Erzeugnisse. Marokko soll im Gegenzug innerhalb von zwölf Jahren alle Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen für gewerbliche Erzeugnisse aus der EG abbauen. Für bestimmte landwirtschaftliche Grundprodukte sollen die Zölle bei der Einfuhr in die EG aufgehoben bzw. gesenkt werden. Marokko gesteht im Gegenzug für die Einfuhr bestimmter Agrarprodukte ebenfalls Zollsenkungen zu. Weitere Liberalisierungen sollen vom Jahr 2000 an geprüft werden. Kein BeitrittWie es im Entwurf weiter heißt, soll geprüft werden, ob den im Rahmen der Familienzusammenführung rechtmäßig in der EG wohnenden Familienangehörigen Zugang zum EG-Arbeitsmarkt gewährt werden kann. Im Zusammenhang mit Direktinvestitionen ist freier Kapitalverkehr vorgesehen. Die finanzielle Zusammenarbeit soll sich vor allem auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie auf die Auswirkungen bei der Einführung einer Freihandelszone erstrecken. Ein Betritt zur EG sei nicht vorgesehen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801047c