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Juli 02/1998
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Für internationale Raumstation votiert

(bf) Einem Übereinkommen über die Zusammenarbeit bei einer zivilen internationalen Raumstation hat der Bundestag am 18. Juni mit der großen Mehrheit von CDU/CSU, SPD und F.D.P. zugestimmt. Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage, die PDS enthielt sich. Die Bundesregierung hatte hierzu einen Ratifikations-Gesetzentwurf (13/10713) vorgelegt, der Bildungs- und Forschungsausschuß eine Beschlußempfehlung (13/11026) erarbeitet.
Den Angaben zufolge umfaßt die europäische Beteiligung an dem von verschiedenen Staaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA, den USA, Kanada, Rußland und Japan vereinbarten Projekt im wesentlichen das europäische Labormodul COF (Columbus Orbital Facility) sowie die Bereitstellung von Logistikleistungen mit einem Transportfahrzeug, das mit der europäischen Rakete Ariane 5 gestartet werden soll. Zusätzlich seien Versorgungsflüge geplant.

"Erfolg für Europa"

Der Bundesregierung zufolge hat sich Deutschland zur Zahlung seines Beitrags in Höhe von 41 Prozent des europäischen Anteils für die Entwicklungs- und Bauphase verpflichtet. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden DM für die gesamte Laufzeit des Programms zwischen 1996 und 2004 würden aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums bereitgestellt. Der Haushaltsausschuß stellte dazu in einem Bericht (13/11037) fest, der Gesetzentwurf sei mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Während der Beratungen im Fachausschuß am 17. Juni würdigten CDU/CSU und F.D.P. das Übereinkommen als einen bedeutsamen internationalen Vertrag. Die Verhandlungen dazu seien für Europa erfolgreich verlaufen. Die Sozialdemokraten stimmten dem grundsätzlich zu, brachten aber zugleich Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von möglichen technischen und finanziellen Problemen bei Entwicklung, Bau und Betrieb der Weltraumstation zum Ausdruck. Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichten, sie lehnten das Übereinkommen auch deshalb ab, weil ihres Erachtens der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802058a
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