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März 02/1999
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WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

1999 leichter Anstieg beim Entwicklungshilfeetat

(hh) Im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Epl 23) werden die Ausgaben für Investitionen ebenso wie im Vorjahr den Löwenanteil der Gesamtausgaben verschlingen. Waren es im 98er Etat noch 5,97 Milliarden DM, so werden dafür nun 6,05 Milliarden DM benötigt. Die Zuweisungen und Zuschüsse hat die Bundesregierung mit 1,67 Milliarden DM (1998: 1,62 Milliarden DM) veranschlagt und die Personalausgaben mit 57,49 Millionen DM (54,97 Millionen DM). Für die sächliche Verwaltung stehen 28,36 Millionen DM (26,29 Millionen DM) zur Verfügung. Für das Ministerium selbst sind Gesamtausgaben von 83,21 Millionen DM (80,43 Millionen DM) ausgewiesen. Davon fließen 57,32 Millionen DM (54,97 Millionen DM) in das Personal und 24,09 Millionen DM (23,18 Millionen DM) in die sächliche Verwaltung.

Die Allgemeinen Bewilligungen sind im Entwurf mit 7,72 Milliarden DM (7,59 Milliarden DM) bestückt. 6,05 Milliarden DM (5,96 Milliarden DM) davon fließen in Investitionen und 1,67 Milliarden DM (1,62 Milliarden DM) in Zuweisungen und Zuschüsse.

Die Einnahmen des Epl 23 sind fast komplett mit 1,74 Milliarden DM (1,89 Milliarden DM) bei den Allgemeinen Bewilligungen eingestellt. Sie stammen auch dieses Jahr mit 1,27 Milliarden DM (1,32 Milliarden DM) überwiegend aus der Tilgung von Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Entwicklungsländern und Rückflüssen aus Treuhandbeteiligungen in Entwicklungsländern. 52,87 Millionen DM (30 Millionen DM) der Einnahmen stammen aus Tilgungen von Darlehen der EWG­Assoziierungsabkommen Jaunde 1 und 2 sowie Lome.

Der größte Teil der Ausgaben bei den Allgemeinen Bewilligungen fließt mit 2,29 Milliarden DM (2,28 Milliarden) in die bilaterale FZ mit Entwicklungsländern. An zweiter Stelle folgt die bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) mit Entwicklungsländern, die mit 1,17 Milliarden DM (1,13 Milliarden DM) ausgewiesen ist. Eine weitere große Summe dieses Einzelplans wird mit 1,04 Milliarden DM (787,35 Millionen DM) als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lome) benötigt.

282 Millionen DM - ebensoviel wie 1998 - sind für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirche in Entwicklungsländern vorgesehen, und 76,71 Millionen DM (89,67 Millionen DM) fließen in entwicklungswichtige multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz.

Einzelplan 12

(in Milliarden DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­

ermächtigung

1999

7,80

1,74

7,44

1998

7,67

1,89

5,10

231,04 Millionen DM (220,07 Millionen DM) sind für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesen. 88,77 Millionen DM (96,9 Millionen DM) davon sind für den Betrieb von Einrichtungen im Inland bestimmt. Unterstützt werden damit das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik mit 6 Millionen DM. Im Vorjahr war der Ansatz bei 0. Laut Entwurf werden für die berufliche Aus­ und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer 167 Millionen DM (161 Millionen DM) bereitgehalten. Weitere 73 Millionen DM (71 Millionen DM) sind für die Förderung von Entwicklungsländern durch Zuschüsse an integrierte Fachkräfte ausgewiesen. Vorgesehen sind ferner 302,62 Millionen DM für entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen. Für die Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel­ und Osteuropas und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sollen 173,3 Millionen DM (152,94 Millionen DM) bereitstehen. 45 Millionen DM wird die Regierung für die Beteiligung am Welternährungsprogramm bezahlen und 140 Millionen DM für die Nahrungsmittel­, Not­ und Flüchtlingshilfe. Beide Ansätze entsprechen dem letzten Etat. Die Weltausstellung Expo 2000 ist mit 30 Millionen DM (6 Millionen DM) bestückt und die Beteiligung Deutschlands an Einrichtungen der Weltbankgruppe mit 854,67 Millionen DM (912,34 Millionen DM).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902034b
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