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März 02/1999
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1999 mehr Mittel für Aufklärungsarbeit bei Drogenmißbrauch

(hh) Für Maßnahmen und Aufklärungskampagnen auf dem Gebiet des Drogen­ und Suchtmittelmißbrauchs sollen dem Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr insgesamt 2 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als der Regierungsentwurf vorgesehen hat. Danach werden die Mittel für Maßnahmen um 1 Million DM auf 46,4 Millionen DM aufgestockt. Für Aufklärungsmaßnahmen stehen statt 12 Millionen nun 13 Millionen DM zur Verfügung. Dies hat der Haushaltsausschuß bei den Beratungen des Einzelplans 15 am 3. März beschlossen.

Die Bundesgesundheitsministerin führte dabei aus, daß die Kampagne "Keine Macht den Drogen" auslaufen soll. Sie werde ersetzt durch eine Aufklärungsmaßnahme unter dem Titel "Kinder stark machen". Die Oppositionsfraktionen wiesen darauf hin, daß nach den Berichterstattergesprächen diese Mittel um jeweils 1,5 Millionen DM aufgestockt werden sollten. Nun seien sie überrascht, daß auch eine Aufstockung von 1 Million DM jeweils ausreichen würde.

Neue Kampagne geplant

Die Ministerin erklärte dazu, daß die neue Kampagne erst anlaufen werde und deshalb in diesem Jahr noch nicht so viele Mittel verbraucht würden. Neben den bisher bekannten Maßnahmen seien aber auch Kampagnen zur Information über die Gefahren von Designerdrogen, Tabak und Alkohol notwendig. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD wurden auch die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder (einschließlich Berlin) von 800 Millionen auf 795 Millionen DM gesenkt. Die Opposition wies darauf hin, daß damit die Planung der Länder gefährdet sei. Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger um 3,5 Millionen DM auf 76,5 Millionen DM abgesenkt. Dieselbe Summe soll bei den Zuschüssen zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen eingespart werden. Alle Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden mit ihren Stimmen gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902042b
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