Stellungnahme in Karlsruhe abgeben(re) Auf Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses (14/321) hat der Bundestag am 24. Februar beschlossen, in einem von der PDS angestrengten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 3/98) eine Stellungnahme abzugeben. Mit der Prozeßvertretung soll Professor Martin Morlok aus Düsseldorf betraut werden. Die Oppositionsfraktion hat in Karlsruhe ein Organstreitverfahren gegen das Parlament eingeleitet, mit dem sie die Gewährung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit an den Verein "Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V." anstrebt. Dieser Verein sei eine ihr nahestehende sogenannte parteinahe Stiftung, so die PDS. Der Bundestag habe ihr nach dem Grundgesetz zustehende Rechte dadurch verletzt, daß er bei der Feststellung des Haushaltsplans für das Jahr 1998 keinen Zuschuß an den genannten Verein eingestellt habe, argumentiert die Oppositionsfraktion. |