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April 03/1999
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AUSSCHUSS FÜR KULTUR UND MEDIEN

Die Probleme neuer Medien im Bundestag diskutieren

(ku) Der Ausschuß für Kultur und Medien war sich am 17. März darin einig, daß die Ergebnisse und Empfehlungen der Enquete­Kommission zu neuen Medien (13/11004) aus der letzten Wahlperiode im Bundestag beraten werden sollen. Das Parlament müsse Verantwortung übernehmen. Grundlage für eine Diskussion soll eine gemeinsame Entschließung des Ausschusses zum Abschlußbericht der Kommission sein.

Staatsminister Michael Naumann wies darauf hin, daß die Entwicklung neuer Medien inzwischen weiter vorangeschritten sei, als der Bericht aufweist. Ein Problem sei das Urheberrecht und die Haftung in den Netzen. Naumann machte deutlich, daß Medienkompetenz nicht per Gesetz herbeigeführt werden könne. Er verwies auf den kulturellen Auftrag der öffentlich­rechtlichen Sender, der nicht durch Kommerzialisierung gefährdet werden sollte.

Schutzbereiche nötig

Die Fraktionen machten auf die Notwendigkeit von Schutzbereichen aufmerksam. Dabei muß nach Ansicht der Bündnisgrünen berücksichtigt werden, daß im Internet unterschiedliche Kulturen zusammenkommen. Es gehe nicht an, die hiesigen Maßstäbe für alle zu verlangen. Vielmehr müßten Übereinkommen angestrebt werden, um Auswüchse zu vermeiden.

Die Entwicklung der neuen Medien berührt der CDU/CSU zufolge nicht nur den Urheberrechtsschutz, sondern auch das Strafrecht, die Arbeitsorganisation und das Sozialrecht. Im Jugendschutz sei es nötig, den Selbstschutz zu stärken.

Die SPD machte auf Schwierigkeiten der Haftung für Internetangebote aufmerksam, wobei bei Providern die Haftung für Inhalte geklärt werden müsse. Es gehe nicht nur um Datensicherheit im Urheberrecht, sondern es müsse bedacht werden, daß eine "riesige" Überwachung nötig werden könne. Die F.D.P. meinte, Medienpolitik sei bisher mehr eine Sache der Länder gewesen. Das könne nicht so bleiben. Es wurde angeregt, die Einsetzung einer neuen Enquete­Kommission zu prüfen. Die PDS merkte an, man habe bereits mit den einzelnen Zwischenberichten der früheren Kommission arbeiten können. Im mitberatenden Bildungs­ und Forschungsausschuß haben Regierung und SPD am 24. März bekräftigt, die Empfehlungen des Abschlußberichts in politische Initiativen umzusetzen. Sie verwiesen auf Bemühungen, die Partnerschaft zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft zu fundieren.

Die Sozialdemokraten warnten davor, das Thema der Informationstechnologien nur auf dessen ökonomische Dimension zu reduzieren und die kulturellen sowie gesellschaftlichen Aspekte zu vernachlässigen. Die SPD lud im übrigen dazu ein, mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag eine fraktionsübergreifende Bewertung der Empfehlungen der Enquete­Kommission zu formulieren.

Die CDU/CSU zeigte sich diesem Vorschlag gegenüber zurückhaltend. Kompromißpapiere auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners seien nicht immer zielführend. Es gebe unübersehbare inhaltliche Differenzen, die es besser auszutragen gelte. Die Union warf der Regierung in diesem Kontext vor, mit dem Gesetz zur Scheinselbständigkeit und der Regelung der 630­DM­Jobs viele Arbeitsplätze in der Computerbranche zu gefährden.

International kooperieren

Im mitberatenden Familienausschuß forderten Unionsabgeordnete am gleichen Tag, der Gesetzgeber solle prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen für den Jugendschutz noch greifen. Da die neuen Medien auch Gefahren für die Jugend brächten, sollte die Bundesstelle für jugendgefährdende Schriften so ausgestaltet werden, daß sie auch das Internet verfolgen könne. Besonderes Augenmerk müsse auf Gewaltdarstellungen in den Medien gerichtet werden. Wichtig sei die internationale Zusammenarbeit. Hier müsse die Bundesregierung verstärkt tätig werden.

Die SPD forderte, nicht nur auf Kinderschutz zu achten, sondern auch größere Aufmerksamkeit auf den Schutz vor Pornographie in den Medien zu richten. Die Regierung erklärte, sie beobachte die Entwicklung des Mediensektors genau, weil auf nationaler Ebene wenig zu machen sei. Zu beachten sei auch die Kulturhoheit der Länder. Sie kündigte eine Broschüre an, die Eltern helfen soll, ihre Kinder beim Umgang mit dem Fernsehen zu beraten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903036c
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