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April 03/1999
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Mietspiegel sollen Gültigkeit behalten

(vb) Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) ändern möchte die PDS. Sie argumentiert in einem Gesetzentwurf (14/461), die meisten Mietspiegel in den östlichen Bundesländern würden nur noch bis zum 30. Juni 1999 gelten. Danach könne die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr nach diesen Statistiken festgestellt werden.

Viele Kommunen seien aber damit überfordert, neue Mietspiegel zu erstellen. Die entsprechende Vorschrift im MHG sei deshalb zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903046b
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