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Juli 06/1999
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Beschädigte Autos künftig nach Reparatur prüfen lassen

(vb) Nach dem Willen der CDU/CSU sollen Halter von Fahrzeugen, die bei einem Unfall stark beschädigt wurden, künftig verpflichtet werden, ihre Autos vor Wiederinbetriebnahme im Straßenverkehr einem Sachverständigen zur Begutachtung vorzuführen. Die Fraktion erläutert in einem Antrag (14/1207), eine solche Maßnahme würde deutlich dazu beitragen, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu verbessern. Polizeien und Versicherungen sollten deshalb die Aufgabe übernehmen, die Zulassungsstellen nach Unfällen zu informieren, damit diese den Fahrzeughalter dann auffordern könnten, sein Fahrzeug vorzuführen.

Zur Begründung führt die Union aus, bei einem Bestand von rund 42 Millionen Pkw in Deutschland fielen jährlich etwa fünf Millionen Unfallreparaturen an. Rund 30 Prozent dieser Fahrzeuge seien so stark beschädigt, daß eine Verkehrsteilnahme ohne erhebliches Risiko nicht mehr möglich sei. Eine Untersuchung der reparierten Fahrzeuge sei aber – anders als beispielsweise in Österreich, den Niederlanden oder Frankreich sowie in vier weiteren EU­Staaten und der Schweiz – nicht vorgeschrieben.

Zudem, so die Abgeordneten weiter, würden hierzulande Unfallreparaturen in 17 Prozent aller Fälle in Selbsthilfe durchgeführt. Bei über acht Jahre alten Pkw steige dieser Anteil auf 30 Prozent. Damit bestehe ein erhebliches Risiko, daß Autos unsachgemäß repariert würden und nicht betriebssicher wieder am Verkehr teilnähmen.

Nach Ansicht der CDU/CSU sollten die "relativ geringen Kosten" der vorgeschlagenen Überprüfung von den Versicherungen übernommen werden. Diese hätten im Gegenzug erhebliche Einsparungen dadurch, daß Folgeunfälle aufgrund unsachgemäßer Reparaturen vermieden werden könnten, argumentiert die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906072d
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