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Dezember 12/1999
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ANTWORT

BND erläutert Migrationsbewegung

(in) Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat am 28. Oktober 1999 im "Bürgerhaus Pullach" ein internationales Symposium über illegale Migration durchgeführt. Diese Veranstaltung wurde von rund 300 Teilnehmern besucht, unter anderem aus den mit Migrationsfragen befassten deutschen, ausländischen und supranationalen Behörden, aus Nichtregierungsorganisationen sowie aus der Presse. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2054) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu diesem BND­Seminar und den Kompetenzen des BND (14/1769).

Wie die Regierung darlegt, wurden die einführenden Vorträge von der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesinnenminister, Cornelie Sonntag­Wolgast, und dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, gehalten. Zweck der Veranstaltung sei es gewesen, unter Fachleuten, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit über illegale Migration zu diskutieren. Das Thema habe große außen­ und sicherheitspolitische Bedeutung, da zahlreiche Migranten Opfer der internationalen organisierten Kriminalität würden (Einschleusen von Ausländern, Menschenhandel).

Zur Frage nach dem vom BND geschätzten Migrationspotential von 30 Millionen Menschen führte die Regierung aus, Schätzungen zum Migrationspotential würden von verschiedenen internationalen Organisationen angestellt, die sich mit Migrationsfragen befassen. Die Zahl von ca. 30 Millionen Menschen ergebe sich aus veröffentlichten Äußerungen und Statistiken dieser Stellen. Einen Verdacht, dass entsprechend viele Menschen illegal nach Deutschland einreisen wollen, habe der BND zu keiner Zeit geäußert.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, hat der Bundesnachrichtendienst die Aufklärung illegaler Migrationsbewegungen in den 80er Jahren begonnen. Der BND beabsichtige auch künftig, Aufgabenschwerpunkte seines gesetzlichen Auftrags in öffentlichen Symposien zu behandeln. Über die Auftragsdetails, Haushalt und Personaleinsatz des BND unterrichtet die Bundesregierung den Angaben zufolge nur die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912020c
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